Lohnfortzahlung trotz Vertragsende

Hallo, man stelle sich einmal folgende Situation vor:

Man hat einen befristeten Arbeitsvertrag als Praktikant. Der Vertrag läuft aus, aber trotzdem wird monatlich der Lohn weiter überwiesen. Nach dem Praktikum hat man eine richtige Anstellung inne, in einer anderen Firma allerdings.

Kann das zu Problemen führen, erst einmal abzuwarten, ob sich die alte Firma bezüglich des zuviel gezahlten Lohnes meldet?

Hallo,

Kann das zu Problemen führen, erst einmal abzuwarten, ob sich
die alte Firma bezüglich des zuviel gezahlten Lohnes meldet?

Unter Umständen evtl. zu dem Problem, dass sich die Beträge auflaufen und man sich dann einer hohen Rückforderung gegenübersieht, die man hätte vermeiden können, wenn man gleich mal der Firma Bescheid Bescheid gesagt hätte.

MfG

Hallo.

Kann das zu Problemen führen, erst einmal abzuwarten, ob sich
die alte Firma bezüglich des zuviel gezahlten Lohnes meldet?

Ja, kann es. Es gibt ja schließlich keinen Vertrag, der eine solche Zahlung begründet; d.h. der alte Arbeitgeber kann den zuviel überwiesenen Lohn jederzeit - wann das verjährt, weiß wer anders - zurückfordern. Der gewesene Praktikant muss sich dann ggf. vorhalten lassen, dass er geschwiegen hat - es gibt so etwas wie eine Pflicht, sich ggf. zu melden. Der Bankirrtum aus Monopoly existiert in dieser Form im wirklichen Leben nicht :wink:

Wenn es sich um sehr erhebliche Beträge über einen längeren Zeitraum handelt, muss sich der zahlende Trottel allerdings genau dies vorhalten lassen. Das führt aber m.E. nicht dazu, dass die Rückzahlungsverpflichtung entfällt, sondern könnte bspw. bedeuten, dass der Zahlungsempfänger den erhaltenen Betrag nicht verzinsen muss, dass Ratenzahlung vereinbart bzw. verordnet wird, dass man ggf. Bankgebühren abziehen kann … das wäre mir aber alles ein zu zugebundener Sack. Anrufen und Bescheid sagen wird wohl in jedem Falle zumutbar sein.

Gruß Eillicht zu Vensre
*IANAL*

Hallo

Es handelt sich dabei um eine rechtsgrundlose Bereicherung nach § 812 BGB. Der AN muß es dem AG melden. Ausschlussfristen greifen nicht.

Gruß,
LeoLo