Seit dem 05.01.2011 bin ich im Krankenstand, mitlerweile bekomme ich Lohnfortzahlung. Das Geschäft in dem ich arbeite schließt am 01.06.2011, ohne Nachfolge. Wie geht es für mich weiter?
Hallo,
normalerweise befindest Du Dich ja derzeit in der Krankengeldzahlung. Diese läuft auch nach Geschäftsaufgabe weiter. Wenn die Krankenkasse Dich aussteuert oder Du wieder gesund bist, dann bitte arbeitslos bei der zuständigen Agentur melden. Auch kannst Du dies jetzt schon mal vorsorglich machen.
LG
Marion
Du bekommst so lange Krankengeld wie Du AU bist und Dir Dein Arzt das bescheinigst. Zur Sicherheit würde ich aber bei der Agentur mit Deiner Kündigung vorsprechen um Rückfragen im Sinne Par. 38 zu vermeiden. Aber unbedingt mitteilen, dass Du bis auf Weiteres AU bist und Krankengeld bekommst.
Seit dem 05.01.2011 bin ich im Krankenstand, mitlerweile
bekomme ich Lohnfortzahlung. Das Geschäft in dem ich arbeite
schließt am 01.06.2011, ohne Nachfolge. Wie geht es für mich
weiter?
Hallo erstmal,
arbeitslos melden kannst du dich nur, wenn du wieder gesund bist oder die Höchstbezugsdauer des Krankengeldes erreicht hast. Somit besteht bei fortdauernder Krankheit auch kein Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Unter Umständen kann zur Überbrückung bis zur Genesung Arbeitslosengeld II beantragt werden.
Gruß