Lohnfortzahlung und Krankengeld

Wie sieht die Berechnung der Lohnfortzahlung und das Krankengeld in diesem Fall aus:

Ein Arbeitnehmer wird arbeitlos, bezieht ALGI und findet erst nach einem Jahr eine neue Stelle. Er besitzt noch einen Restanspruch von zwei Monaten ALGI. Ein paar Tage nachdem er die neue Arbeit angetreten hat wird er krank. Die Krankheit dauert lange.
Wie sieht hier der Anspruch auf Lohnfortzahlung aus?
Wer zahlt was und wieviel bei der kurzen Dauer des Arbeitsverhältnisses?
Was wenn die Krankheit länger als 6 Wochen dauert?

Hallo

Auch ich begrüße Dich, Ratsuchender, freundlich und wünsche einen zauberhaften Sonntag.

zur Frage: Binnen der ersten 4 Wochen des AV gibt es keine Lohnfortzahlung sondern Krankengeld.
Sollte das AV enden gibt es im Falle der AU ebenfalls Krankengeld, kein ALG 1.

Gerne habe ich mich des fiktiven Problems angenommen. Dein Dank im Voraus und deine lieben Grüße haben mich dabei besonders angespornt.

Gruß,
LeoLo

Hallo,

Wenn es eine Probezeit gäbe, wären in dem entsprechendem Teil des Arbeitsvertrages auch entsprechende Kündigungsfristen genannt.
Dann bleibe es abzuklären, wie der AG handeln wird. Kündigt er den Vertrag, oder behält er den AN ?

Am ALG I dürften ein paar Tage versicherungspflichtiger Beschäftigung notfalls nichts ändern. Wenn der AN gekündigt würde, wäre zunächst die Arbeitsagentur der nächste Ansprechpartner.
Auf den Seiten
http://www.arbeitsagentur.de müßten auch die passenden " Merkblätter " als PDF nachzulesen sein.

mfg

nutzlos

Hallo LeoLo,
ich bin mit dem verteilen von Sternen sehr sparsam aber jetzt war es wieder einmal soweit - kann mich dir inhaltlich aber selbstverständlich auch fachlich nur anschliessen.
Gruss
Czauderna

Hallo LeoLo,

vielen Dank für die prompte Nachricht und die freundlichen Worte.

Selbstverständlich Danke ich auch allen anderen Usern für Ihre Mühe und Ihre Antworten.

Leider beeinhalten diese noch nicht auf welcher Basis die Berechnung des Krankengeldes erfolgt. Auf der des ALGI oder des geschlossenen Vertrages.

Viele Grüße und einen sonnigen Restsonntag,
Alexandra

1 „Gefällt mir“

Hallo,
für die Dauer der ersten 28 Tage wird das Krankengeld ggf. nach den fiktiv entgangenen Arbeitsentgelt berechnet.
Wenn eine Arbeitsunfähigkeit über das Beschäftigungsverhältnis hinaus andauert wird das Entgelt aus dem Monat vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit herangezogen und wenn dies nicht möglich ist wird auch das fiktive (vertraglich vereinbarte) Entgelt genommen.
Gruss
Czauderna

1 „Gefällt mir“