Lohnfortzahlung und REHA: Anspuch auf Krankengeld?

Hallo Leute!

Habe gerade mal im SGB V den § 48 gelesen.

Wüsste gerne, ob während des Zeitraumes der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, und während des Zeitraumes einer von der Rentenversicherung bzw. Knappschaft bezahlten REHA der Anspruch auf Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse nur ruht oder gar nicht besteht!

Hallo,
er ruht !
Gruss
Czauderna

Hallo und Danke!

In BEIDEN Fällen?

Das ist ja heftig…

Lohnfortzahlung+REHA: Anspuch auf Krankengeld
Hallo!

Ergänzungsfrage:

Wenn die 78 Wochen nach SGB V §48 abgelaufen sind, und die ursprünglich zur Arbeitsunfähigkeit geführt habende Krankheit oder Verletzung zwar ausgeheilt, aber eine zwischenzeitlich hinzu „erworbene“ Krankheit noch über diese 78 Wochen hinaus die Arbeitsfähigkeit zumindest zum Teil beeinträchtigt, muss der AN=„Arbeitnehmer“ also entweder eine Rente wegen Berufs- oder Arbeitsunfähigkeit beantragen, oder sich bei seinem AG=„Arbeitgeber“ als „wieder voll arbeitsfähig“ melden, das durch einen Arzt bescheinigen lassen, und die Arbeit irgendwie wieder aufnehmen.

Wenn der AN „gezwungenermaßen“ letzteres tut, und dann die Arbeit aber wegen einer anderern Krankheit recht bald nicht mehr ausüben kann, geht das Spiel wieder von vorne (78 Wochen) los.
Richtig?

Hallo,

ja, sehe ich auch so - zwischenzeitliche Arbeitsfähigkeit und dann erneute Arbeitsunfähigkeit wegen einer anderen Erkrankung löst eine neue
Rahmenfrist von drei Jahren aus in der für maximal 78 Wochen KG-Anspruch besteht.
Wenn allerdings es medizinisch festgestellt wird, dass es sich nicht um eine neue Erkrankung handelt, sondern um die gleiche, die während der letzten Arbeitsunfähigkeit hinzu getreten ist, dann ist es meines Wissens nach so, dass festgestellt werden muss, ob seinerzeit auch wegen der hinzu getretenen Erkrankung alleine Arbeitsunfähigkeit bestanden hätte und wenn dies so ist, wird die Rahmenfrist ab den Hinzutritt der Erkrankung gebildet.
Wie geschrieben, letzteres meines Wissens nach, sollte das nicht (mehr) stimmen - ich lasse mich gerne korrigieren.
Gruss
Czauderna

Gruss
Czauderna

Hallo Guenter,

danke für diese Bestätigung.

Hiermit betrachte ich meine Frage als geklärt!