Hallo,
ein Werkstudent hat einen Vertrag, wo folgende Regelungen für die Arbeitszeit getroffen sind: max. 20 Stunden/Woche im Semester und max. 39 Stunden/Woche während der Semesterferien. Bezahlt wird die Arbeitszeit aus Zeiterfassungssystem multipliziert mit einem Stundenlohn. Er hat außerdem 30 Tage Urlaubsanspruch laut Vertrag.
Wenn der Werkstudent während der Semesterferien 3 Wochen Urlaub nimmt:
a) Hat er überhaupt Anspruch auf Lohnfortzahlung
b) Wie berechnet sich die Lohnfortzahlung