Lohnfortzahlung / verschiedene Krankheiten

Guten Tag,

vielleicht kann man mir bei folgendem fiktiven Fall weiterhelfen:

Ein AN ist 4 Wochen an Krankheit A erkrankt. Danach geht er einen Tag arbeiten und erkrankt dann 1 Woche an Krankheit B. Direkt im Anschluss wird für weitere 4 Wochen wieder wegen Krankheit A krank geschrieben.

Ab Wann muss der Arbeitgeber keinen Lohn mehr zahlen ?

Ich habe die Hoffnung, das der AN den kompletten Zeitraum sein Gehalt bekommt, da er ja nie länger als 6 Wochem am Stück wegen der selben Krankheit krank geschrieben war.

Vielen Dank für Ihre Hilfe

Das ist richtig!
Der AG muss 6 Wochen zahlen, erst dann tritt die Krankenkasse ein.

Hallo!

Bissel vorschnell die Antwort!

Ergänzung:
Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht für maximal sechs Wochen. Danach wird von der Krankenkasse Krankengeld bezahlt. Wenn ein Arbeitnehmer innerhalb von zwölf Monaten (ab dem Beginn der ersten Erkrankung gerechnet) immer wieder an derselben Krankheit erkrankt, dann werden diese Krankheitstage aufsummiert, bis die vorgenannten sechs Wochen erreicht sind. Falls der Arbeitnehmer jedoch zwischen zwei einzelnen Erkrankungen länger als sechs Monate wieder gearbeitet hat, dann beginnt der sechswöchige Entgeltfortzahlungsanspruch erneut.

Heißt also, die 1. und 2. vier Wochen werden in diesem Fall summiert!

Gruß
Samy

1 „Gefällt mir“

Hallo,

nach dieser Logik würde die LfZ aber erst nach der 2. Woche der erneuten Krankschreibung wegen Karankheit A erfolgen:

Zitat:
4 Wochen an Krankheit A erkrankt. Danach geht er einen Tag arbeiten und erkrankt dann 1 Woche an Krankheit B. Direkt im Anschluss wird für weitere 4 Wochen wieder wegen Krankheit

Also nach der 7. Woche Krankmeldung, da ja eine Woche Krankmeldung wegen einer anderen Krankheit dazwischen lag.

ms

Richtig!
Hat mein vorheriges Posting etwas anderes ausgesagt?!?

Gruß
Samy

1 „Gefällt mir“

Da haben Sie sich eine der schwersten Materien der ArbR ausgesucht:

Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht für maximal sechs Wochen. Da haben die Vorredner recht. Danach gibts in der Tat Krankengeld

Voraussetzung für obiges: innerhalb von zwölf Monaten (ab dem Beginn der ersten Erkrankung gerechnet) erkrankt der AN immer wieder an derselben Krankheit -> dann summieren
Aber: wenn zwischen zwei einzelnen Erkrankungen länger als sechs Monate gearbeitet wurden, dann beginnt der sechswöchige Entgeltfortzahlungsanspruch erneut.

Der Witz: die selbe Krankheit! Andere Krankheiten nicht.

Meine Meinung: Summieren der Krankheit A -> 6 von 8 Wochen Zahlung AG, 2 Wochen Krankengeld; Krankheit B extra bezahlt vom AG.

1 „Gefällt mir“

Vielen Dank für die Antworten !!!

Da haben Sie sich eine der schwersten Materien der ArbR
ausgesucht:

Nö, das ist ein´gentlich eine der einfachsten, da sehr deutlich im EFzG definiert.

Meine Meinung:

Um Meinungen geht es hier aber nicht.

Summieren der Krankheit A -> 6 von 8 Wochen
Zahlung AG, 2 Wochen Krankengeld; Krankheit B extra bezahlt
vom AG.

Das wurde doch bereits von 2 Leuten hier gesagt…

Gruß
Guido