Lohnfortzahlung verweigert wegen Kredit mit 150€ R

Lohnfortzahlung wurde verweigert,weil der Krankgeschriebene AN einen Kredit beim AG noch mit
1500€ für Autokauf hat.Obwohl monatliche Zahlung
von 150€ immer erfolgte.
Jetz fristgerechte Kündigung wegen Krankheit
(Bandscheibenvorfall)

Danach jetz fristlose Kündigung,weil der Krankgeschriebene (Bandscheibenvorfall ) mittags
im Cafe gesehen wurde.
Der AN weiß nicht wie er mit 2 Kindern 7und9 Jahre Miete und Strom bezahlen soll.

Der AG verweigert die Lohnvortzahlung .
Obwohl Folgekrankmeldung fristgerecht abgegeben wurde.
Der Arbeitnehmer sei gekündigt und er ,der AG hätte mit ihm nichts mehr zu tun.ER will de Kredit sofort zurück
Frage : Kann der AG -wegen des Kredits die
Lohnfortzahlung verweigern.
Im Vertrag steht nichts.

Er will nach dem er gekündigt hat nun die sofortige Rückzahlung und deshalb kein Lohnfortzahlung leisten.

Hallo,

das ist ein rechtliches Problem, zu dem eine Rechtsberatung notwendig ist. Mit der eigentlichen Gehaltsabrechnung, mit der ich mich auskenne, hat das wenig zu tun.

Ich denke aber, dass der AG die Lohnfortzahlung auf keinen Fall verweigern kann, auch bei einem ausstehenden Kredit. Eine solche Forderung (Kredit) kann nicht ohne weiteres auf die Lohnzahlungen angerehnet werden, es müssten dann z.B. auch Pfändungsgrenzen beachtet werden, diese liegt bei verheiratet mit 2 Kindern bei über 1.800 Euro unter die die Lohnzahlung (auch Lohnfortzahlung, das macht keinen Unterschied) nicht fallen darf.

Wie gesagt wäre hier aber unbedingt eine Rechtberatung notwendig, am besten einen Rechtsanwalt einschalten.

Gruß
Thomas