hallo, ich weiß das es in manchen berufen z.B. im Einzelhandel eine Lohnfortzahlung der Feiertage gibt.
gibt es das auch im Sicherheitsdienst?
Moin,
gibt es das auch im Sicherheitsdienst?
was steht im Arbeitsvertrag?
Gandalf
Moin,
auch Moin 
gibt es das auch im Sicherheitsdienst?
was steht im Arbeitsvertrag?
Der Arbeitsvertrag dürfte da unerheblich sein…der käme nur ins Spiel, wenn es um etwaige Zuschläge für geleistete Feiertagsarbeit geht…
Entscheidend ist das Entgeltfortzahlungsgesetz §2 Absatz 1 (http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__2.html) und die übliche Arbeitszeit des Mitarbeiters…
Zitat: „Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.“
Es ist entscheidend, dass einzig und alleine der Feiertag Grund für den Arbeitsausfall ist…
Bsp 1: Eine Kassiererin im Supermarkt arbeitet immer Samstags… nun ist der 25.12. Feiertag und der Supermarkt darf nicht öffnen…also ist der einzige Grund der Feiertag und sie erhält Entfortzahlung…
Bsp 2: Ein Krankenpfleger arbeitet im wöchentlichen Wechsel… 7 Tage Dienst und 7 Tage frei… die Woche mit dem Feiertag ist seine „Freiwoche“… es war also eh keine Arbeit vorgesehen am Feiertag, also gibt es auch keine Entgeltfortzahlung…
Bsp 3: Der Strassenbahnfahrer hätte eigentlich Dienst am Samstag den 25.12. … das Verkehrsunternehmen fährt aber nach dem ausgedünnten Sonntagsfahrplan und benötigt nicht so viele Fahrer, also kann er ggf zu Hause bleiben und würde in dem Falle Entgeltfortzahlung erhalten…
Gandalf
Gruß
MG