Hallo,
eine Person übt einen Minijob aus, muss für Krankheit und Urlaub vorab monatlich Stunden aufbauen, da der AG weder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall noch bezahlten Urlaub gewährt.
Nun ist diese Person arbeitsunfähig und lässt sich vom Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen, diese wird bei AG abgegeben. Der AG ignoriert diese Bescheinigung und zieht die nicht geleisteten Stunden vom Überstundenkonto ab.
Nun überlegt der AN, was er tun soll. Er kann den einfachen Weg gehen und es dabei belassen, oder aber den Job riskieren und auf Lohnfortzahlung bestehen. Weiß jemand, wie die genaue Rechtslage aussieht? Und wie würdet ihr vorgehen?
Danke für Auskünfte und Gruß,
Doro