Hallo.
Meine Frage:
War jetzt 3 Monate krankgeschrieben.(Hüftop).Ab Montag wieder zurück zum Arbeitgeber.(ohne Eingliederung-LKW-Fahrer)
Sollte ich(angenommen) nach 3/5 Tagen wieder zum Arzt müssen,wegen doch erhebliche Schmerzen,gelten da wieder diese 6 Wochen Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber,oder falle ich sofort wieder zurück ins Krankengeld !!! ???
Vielleicht hatte jemand schon so einen Fall.
DANKE
Hallo,
Nein, du bekommst so fort Krankengeld wenn du wegen der gleichen Erkrankung innerhalb von sechs Monaten nach Ende der vorhergehenden Arbeitsunfaehigkeit erneut arbeitsunfaehig wirst.
Gruß
Czauderna
hallo u.danke zugleich!
na,hatte schon solche gedanken in mir.
für den arbeitnehmer wärs natürlich super,wenn…
also,6 monate.
gruss
Hallo Gregor,
es ist etwas komplizierter:
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Man rechnet vom Beginn der Arbeitsunfähigkeit (AU) wegen der Hüft-Op 6 Monate zurück. Wenn in dieser Zeit eine AU lag, die mit der Hüfterkrankung einen ursächlichen Zusammenhang hatte, geht man von dieser AU erneut 6 Monate zurück. Wenn ein neuer Arbeitgeber (AG) in einer der 6-Monatsfristen beginnt oder in einer 6-Monatsfrist keine AU im Zusammenhang mit der Hüfte bestanden hat, hört man auf.
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Dann geht vom ersten AU-Tag dieser ermittelten AU 12 Monate von der Vergangenheit in die Zukunft. In dieser Frist hat der AG 6 Wochen Entgeltfortzahlung zu leisten. Nach Ablauf der 12 Monatsfrist hat der Arbeitgeber mit Beginn der nächsten AU erneut 6 Wochen EFZ zu leisten (ggf. aufgeteilt auf mehrere AU-Zeiten). Das kann über mehrere Jahre so gehen.
Grundlage: § 3 EFZG
Gruß
RHW