Lohnfortzahlungen

Ich habe mal Interessehalber eine Frage,

bei Krankheit Zahlt der AG doch bis 6 Wochen während der Krankheit weiter, aber was ist wenn der AN zwischendurch immer mal wieder ein Tag Gesundgeschrieben ist, weil er denkt es geht ihm besser, was dann aber nicht so ist und er nach dem Tag wieder einen Gelben Schein vorlegt? Beginnen die 6 Wochen dann erneut?
Gilt das ganze auch für Azubis?

Hallo,

bin kein Arbeitsrechtler, nur Vorgesetzter, ggf. kann Guido das noch präzisieren.

Die 6 Wochen gelten immer „pro Krankheit“. Wenn man also wegen etwas z.B. drei Wochen krank ist, dann wieder arbeiten geht und später (innerhalb desselben Jahres) nochmal für 4 Wochen an derselben Krankheit leidet, fällt man 1 Woche aus der Lohnfortzahlung. Der Arbeitgeber erkennt das daran, dass „Folgebescheinigung“ angekreuzt ist.

Ich wüsste nicht, warum das nicht auch für Azubis genauso gelten sollte.

Gruss Hans-Jürgen
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Entgeltfortzahlung

Beginnen die 6 Wochen dann erneut?

Nicht, wenn es sich um die selbe Krankheit handelt bzw. die AU damit im Zusammenhang steht. -> http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__3.html

Gilt das ganze auch für Azubis?

Ja. -> http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__1.html