Lohnfortzahlungsanspruch nach fristloser Kündigung

Guten Tag liebe Wissende,

vielleicht könnt Ihr mir folgende Frage beantworten:

Ist es tatsächlich so, wie im nachstehenden Link beschrieben steht, dass ein fristlos entlassener Arbeitnehmer Anspruch auf Lohnfortzahlung über den Entlassungszeitpunkt hinaus gegen der Arbeitgeber hat, sobald er Kündigungsschutzklage oder (bei Nichtgeltung des Kündigungsschutzgesetzes) Feststellungsklage vor dem Arbeitsgericht erhebt? Ohne Berücksichtigung der Gründe, die zur fristlosen Kündigung führten?

Also absichtlich ein (natürlich nicht real vorgekommenes) Extrembeispiel: Arbeitnehmer X (nebenberuflicher Preisboxer) schlägt seinen Arbeitgeber Y (70 Jahre, gehbehindert) nach einem Streit über ausbleibende Arbeitserfolge krankenhausreif. X wird fristlos entlassen und erhebt dagegen Kündigungsschutzklage. Lohnfortzahlungsanspruch?

http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/fr…

Vermutlich hat der Arbeitgeber ja nach gewonnenem Prozess einen Anspruch gegen den Arbeitnehmer auf Herausgabe des ohne Rechtsgrund gezahlten Lohns… Wenn dort aber nichts zu holen ist? Hat er dann einfach Pech gehabt?
Das man es aus Arbeitgeber Sicht vermutlich einfach dem Arbeitnehmer keinen Lohn zahlt und sich im Zweifelsfall verklagen lässt, ist mir schon klar. Aber wie sieht es rechtlich korrekt aus?

Lieben Gruß

Trillian

Hallo,

das hast Du nicht richtig gelesen. Der AN hat unter bestimmten Vorraussetzungen einen Weiterbeschäftigungsanspruch. Dazu muß der AN aber auch seine Arbeitskraft anbieten. Muß der AG den AN weiter beschäftigen, besteht natürlich auch Lohnzahlungsanspruch. Der kann dann auch nicht zurückgefordert werden, da ja eine Leistung erbracht wurde.
Das sollte gemeinsam mit einem Fachanwalt abgeklärt werden.

&Tschüß

Wolfgang

Guten Morgen Wolfgang!

das hast Du nicht richtig gelesen.

Da hast Du recht (wie peinlich… :frowning:)

Vielen Dank beim Lesen helfen. So wie es nun also tatsächlich geregelt ist, finde ich es auch richtig und nachvollziehbar.

Lieben Gruß

Trillian