Hallo zusammen,
die Firma, in der ich seit 2003 angestellt gewesen bin, ist seit Ende Mai insolvent.
Das Arbeitsverhältnis besteht aber noch bis Ende November 2010, da ich eine halbjährige Kündigungsfrist habe.
Das heißt: Ich wurde zum ersten Juni 2010 gekündigt mit einer halbjährigen Frist. Seit dem 01.06. arbeite ich aufgrund der Insolvenz nicht mehr in dieser Firma.
Meine Frage ist nun: Da mein Arbeitsverhältnis ja offiziell noch bis Ende November besteht, habe ich Anspruch auf Lohnfortzahlungen bis dahin, auch wenn die Arbeitsleistung nicht erbracht wird? Falls ich Ansprüche habe, wer muss meinen Lohn fortzahlen? An wen muss ich mich wenden?
Bis jetzt habe ich keine Lohnfortzahlungen bekommen und auch - trotz Antrag - kein Insolvenzgeld für die letzten 3 Monate, in denen ich gearbeitet, jedoch kein Gehalt erhalten habe.
Schonmal vielen Dank im Voraus für Antworten.
Ich gehe mal davon aus, dass Dich der Insolvenzverwalter gekündigt hat. Hier ist § 113 InsO anzuwenden. Daraus ergibt sich, dass die Kündigungsfrist 3 Monate zum Monatsende beträgt, unabhängig von den längeren Fristen in deinem Arbeitsvertrag. Ist eine kürzere Frist im Arbeitsvertrag vereinbart, so gilt diese. Dies ist aber bei Dir nicht der Fall.
Also hätte dich der Insolvenzverwalter mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende kündigen müssen (§ 113 InsO). Wirf daher bitte nochmal einen Blick auf die Kündigung, ansonsten hat der Insolvenzverwalter einen Fehler gemacht.
Für den Fall, dass der Insolvenzverwalter keine Lohnfortzahlung vornimmt, kannst Du dich von ihm freistellen lassen.
Generell bist Du aber erst einmal verpflichtet, deine Arbeitskraft anzubieten, da auch im Insolvenzverfahren das Arbeitsverhältnis fortbesteht. Verweigerst Du die Arbeitsleistung hast Du auch keinen Anspruch auf Lohn.
Bezüglich der Insolvenzgeldzahlung solltest Du dich mit dem zuständigen Sachbearbeiter halten und nachfragen, ob die entsprechenden Insolvenzgeldbescheinigungen bereits erstellt wurden.
Ebenso ist es möglich vom Arbeitsamt einen Vorschuss auf das zu erwartende Insolvenzgeld zu erhalten.
Meines Wissens nach ist der Antrag auf Insolvenzgeld Deine einzige Möglichkeit noch eine (teilweise) Entlohnung zu bekommen.
Von Deinem ehemaligen Arbeitsgeber ist da nichts zu erwarten.
Vielleicht hilft Dir der Link hier weiter: http://de.wikipedia.org/wiki/Insolvenzgeld
Mir würde auch nur die Bundesagentur für Arbeit einfallen, wenn Deine Firma zahlungsunfähig ist. Ansonsten muß das mit dem Insolvenzverwalter notfalls gerichtlich geklärt werden. Lass’ Dich nicht ins Bockshorn jagen. Ansprüche auf die Zahlung der letzten Monatsgehälter, wo Du noch gearbeitet hast bestehen sowieso.
eigentlich gilt bei einer insolvenz eine andere kündigungszeit soviel ich weiß 3 monate
hat dir der Arbeitgeber gekündigt oder der insolvenzverwalter
du müsstest sofort zum arbeitsamt und dich dort arbeitslos melden !!!
INSOLVENZGELD WIRD MAXIMAL FÜR 3 Monate gezahlt
BITTE WENDE DICH AN DEN INSOLVENZVERWALTER
das Arbeitsamt kann dir auch genaue Auskünfte erteilen
Hallo Deka,
erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort. Ja, der Insolvenzverwalter hat mich gekündigt. Er sagte, dass ich eine Kündigungsfrist von 6 Monaten habe, da ich seit 8 Jahren dort angestellt gewesen bin. Ist dies eine Fehlinformation?
Meine Arbeitskraft habe ich angeboten, es ist aber kein Bedarf mehr.
Meine Frage zielt nicht auf das Insolvenzgeld ab, das ich für die letzten 3 Monate meiner Tätigkeit erhalten soll. Entsprechende Anträge liegen der Agentur für Arbeit vor.
Ich würde gerne wissen, ob ich einen Anspruch auf Lohnfortzahlung während der sechsmonatigen Kündigungsfrist habe?
Vielen Dank noch mal und beste Grüße,
Maria Katharina
wenn die Firma Insolvenz angemeldet hat, dann gibt es einen Insolvenzverwalter der das Vermögen dieser Firma verwaltet. An diesen kannst Du Dich wenden. Meistens ist es aber aussichtslos.
Hi Katharina,
der einzige Ansprechpartner ist für Dich der Insolvenzverwalter.
Bei Ihm mußt Du Deinen Ansprüche anmelden.
Du bist wie alle anderen Gläubiger und er muß Dich bedienen wenn Masse vorhanden ist.
Wenn Du noch keinen Arbeitsstelle hast zahlt das Arbeitsamt ganz normal
gruß
Jörg Ps Beim Amtsgericht erfährst Du wer der Insolvenzverwalter ist.
Es ist nicht unbedingt eine Fehlinformation. Wenn das Unternehmen z.B. fortgeführt wird, kann er dich mit der ordentlichen Kündigungsfrist kündigen. Die Insolvenz allein stellt keinen Kündigungsgrund dar.
Welchen Grund hat er denn in der schriftlichen Kündigung angegeben?
Du hast einen Anspruch auf Lohnfortzahlung gegenüber der Insolvenzmasse (§ 55 InsO). Hierbei kann es allerdings passieren, dass deine Forderungen erst zu einem späteren Zeitpunkt erfüllt werden bzw. quotal befriedigt. Die Masseschuldansprüche gem. § 55 Inso gehen vor den normalen Insolvenzforderungen vor.
Das heißt du hast einen Anspruch auf Lohnfortzahlung, es ist aber fraglich wann du dein Geld erhältst.
Ein klärendes Gespräch mit dem Insolvenzverwalter bzw. dem zuständigen Sachbearbeiter ist hier ratsam.
Solltest Du allerdings erkranken, dann gehst Du nach 6 Wochen ins Krankengeld und erhältst die Zahlungen von der Krankenkasse.
Maria-Katharina,
bitte gehen Sie sofort zum Arbeitsamt. diese zahlen wenn die Firma insolvent ist, allerdings nur bis zu den letzten 3 Monaten.
Die müssen Ihnen das Geld bezahlen, aber alles was läner als drei Monater her ist, wird nicht bezahlt.
Ganz wichtig zum Arbeitsamt, damit das dort schriftlich vor liegt, nicht zum Insolvenzverwalter.
Ich drücke die Daumen!
L.G.
Agnes
etwas viel Gehaltsausfall auf einmal, was man aber angesichts der dürftigen Infos nur aufgrund von Vermutungen beantworten kann:
a) Insolvenzgeld
Insolvenzgeld deckt die Arbeitnehmerforderungen bis zu 3 Monate vor der InsolvenzERÖFFNUNG. Gezahlt wird das auf Antrag durch die Bundesagentur für Arbeit. Beantragen kann dies jeder Arbeitnehmer. In der Regel wird der Antrag aber durch einen vorläufigen Insolvenzverwalter gestellt, der vor der ERöffnung bereits im Betrieb tätig ist. War dies der Fall? Wenn ja, wurden seinerseits nicht Abtretungen für das Insolvenzgeld vorgelegt und über eine Vorfinanzierung durch eine Bank gesprochen?
b) Kündigung
In der Insolvenz kann der IV unabhängig von bestehenden Kündigungsfristen mit einer Frist von 3 Monaten kündigen. Diese 3 Monate sind dann MASSEVERBINDLICHKEIT, die restlichen 7 Monate INSOLVENZFORDERUNG. Eine Masseverbindlichkeit wird aus der Masse (= Vermögen, dass der IV im Verfahren einsammelt) bezahlt. Eine Insolvenzforderung wird am Ende des Verfahrens quotal befriedigt, d.h. verfügbare Masse durch bestehende Forderungen geteilt: jeder krigt dann 0,7 oder 1,2 oder 2,3 % oder so ähnlich oder auch nix. Hängt ab vom Einzelfall. Eine Masse verbindlichkeit wird direktvom Verwalter aus der Masse bezahlt, es sei denn, dafür ist nicht genug Geld da. Dann muss er aber MASSEUNZULÄNGLICHKEIT öffentlich bekannt machen. Hat er das? Ggf. nachsehen unter www.insolvenzbekanntmachungen.de
c) Freistellung
Hat der IV bei der Kündigung den AN sofort und unwiderruflich freigestellt, so muss ab dieser Zeit die BfA Arbeitslosengeld zahlen und die Masse nur noch die Differenz. Wurdest Du unwiderruflich freigestellt? Wenn ja, warst Du dann bei der BfA?
auch wenn der Vertrag noch bis Novoember 2010 besteht, werden Sie nicht damit rechnen dürfen, das Ihr Arbeitgeber das Gehalt so lange weiterzahlt, es geht aus rechtlichen Gründen bei einem laufenden Insolvenzverfahren nicht.
Daher haben Sie nur die Möglichkeit durch die ARGE die Lebenshaltungskosten aufzufangen. Insolvenzgeld welches vom Arbeitsamt gezahlt wird, ist ein langwieriges Verfahren und bringt Sie derzeit nicht weiter, denn die laufenden Kosten stehen jeden Monat an.
Ich empfehle Ihnen, so schnell wie möglich einen neuen Arbeitsplatz zu suchen.
Hallo,
mit eröffnung eines insolvenzverfahrens gibts eine 3 monatige vorläufige insolvenz, in denen löhne gehälter über das insolvenz-ausfallgeld gezahlt wird. danach beginnt das reguläre insolvenzverfahren - es sei denn die insolvenz wird mangels masse eingestellt und der alte geschäftsführer kann abwickeln. in welchem zustand befindet sich dein arbeitgeber - in der regulären insolvenz - dann ist der insolvenzverwalter dein arbeitgeber oder in der abwicklung wegen ablehnung mangels masse. irgendwer muß dir ja den auftrag erteilen zum weiterarbeiten … und mit dem mußt du über dein einommen verhandeln.
gruß
michael