Fall:
Jemand bekommt Stundenlohn als Arbeiter. Er wird krank.
Gilt dort auch die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. AG ist Konzern.
Fall:
Jemand bekommt Stundenlohn als Arbeiter. Er wird krank.
Gilt dort auch die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. AG ist Konzern.
Hallo
Hat jemand keinen Arbeitsvertrag?
Hat er regelmäßige Arbeitszeiten?
Wenn beides nicht, dann müsste er wohl den bisherigen Durchschnittslohn als Lohnfortzahlung erhalten.
Das Problem ist, dass er möglicherweise gekündigt wird, wenn er das durchsetzt. Er sollte sich mit Kollegen oder wenn möglich mit dem Betriebsrat unterhalten. Man sollte wenigstens wissen, was bei dieser Firma üblich ist.
Viele Grüße
Hallo!
Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall haben in D ausnahmslos alle abhängig Beschäftigten.
Gruß
Wolfgang
Nicht ganz richtig, denn der Anspruch auf Entgeltfortzahlung entsteht erst nach vierwöchiger Beschäftigungsdauer, sagt: § 3 Abs. 3 EntgFG
Es scheint aber schon reichlich üblich zu sein, Lohnfortzahlung und Urlaubsentgelt bei Minijobs einfach mal nicht zu gewähren.
Es gibt dann da auch noch solche Jobs auf Abruf, die missbräuchlich benutzt werden.
Ein Rechtsanspruch hilft einem auf die Dauer nicht sehr viel, wenn man keinen sicheren Arbeitsplatz hat.