ich bin als Studentischer Mitarbeiter in einer Firma angestellt und habe feste Arbeitstage. Nun kam das Thema aufgrund Allerheiligen auf, das wir Studenten uns die zu leistenden Stunden ja umlegen sollten/müssten, da kommenden Montag ja Feiertag ist. Auf Nachfrage mit Berufung auf das Lohnfortzahlungsgesetz wurde mir nur gesagt, das die Firma das anders Handhabt und wir Studenten im Gegenzug flexibel Urlaub (natürlich unbezahlt) haben können und das wir uns auch spontan frei nehmen könnten. Somit werden sowohl die Stunden die an Feiertagen eigentlich geleistet würden als auch Urlaub nicht vergütet.
Mir kommt das aber ehrlich gesagt nicht ganz richtig vor. Klar hat es seine Relevanz als Student da ggf. für Praktika frei zu bekommen, allerdings habe ich ja auch keine Finanzierungsgrundlage für den Zeitraum. Das kann doch eigentlich nicht richtig sein, oder?
Der Arbeitgeber muss doch eigentlich auch die normalerweise abgelieferten Studen die nun auf einen Feiertag fallen trotzdem vergüten, oder hab ich das falsch interpretiert?
HAllo,
rechtlich gesehen korrekt, wenn bestimmte Wochentage und nicht Stundenzahl vereinbart wind.
Allerdings ist es wirklich gang und gebe bei studentischen Mitarbeitern, die Lohnfortzahlung in Ihrem Fall nicht zu zahlen. Hier werden vielmehr Vereinbarungen getroffen, dass x Stunden pro Woche zu leisten sind. Da war Ihr AG ungeschickt. Da er aber scheinbar keinesfalls zahlen will, wird es hier zu einem Streit kommen. Sie sollten sich das überlegen, wenn ansonsten alles stimmt?
hallo kenne mich da nicht so gut aus,aber meines erachtens ist dieser Tag (Gesetzlicher Feiertag aber nicht in allen Bundesländer) ,gesetzliche Feiertage müssen in der Regel bezahlt werden oder anders vergütet werden sonst muss du an diesen Tag arbeiten wenn es möglich ist .Aber wie gesagt hol dir lieber noch woanders Rat.
Lg Pedi
Sorry. Mit studenten und solche verträge habe ich null erfahrung. So wie du mir das alles beschrieben hast, klingt das alles nicht sehr conform. Das paast was nicht.
Ich könnte mir folgendes vorstellen. Das Studenten, Betriebsrat und Geschäftsleitung einer Betriebsvereinbarung unterschreibt. Darin sollte fest stehen das wenn mann an einer Feiertag arbeiten müss das mann nur die regelsatz/lohn erhält. Mehrarbeitszuschlag wird nicht gezahlt sondern auf einer arbeitszeitkonto getan und abgefeiert (mit lohn) wenn mann die zeit braucht fürs Studium.
Wenn konto leer ist, dann nimmt mann unbezahltfrei.
Hier ist noch einer möglichkeit. Wir haben grundsätzlich 2-3 Wochen betriebsferien für weihnachten. Wir haben dann bezahltfrei aber nehmen dafür kein urlaub. Wir haben uns alle verpflichtet, je nach stunden woche, extra minuten pro tag zu arbeiten ohne vergütung und ohne zuschläge. Die zeiten werden nirgends aufgeschrieben. Diese extra minuten, summierte sich dann auf das jahr gesehen auf 2-3 Wochen ‚extra‘ urlaub in die weihnachten zeit.
Vielleicht wäre sowas denkbar als model bei euch? Musste naturlich einer betriebsrat haben das des alles überwacht.
Hallo,
der Feiertag ist jetzt zwar vorbei … aber grundsätzlich kann man folgendes dazu sagen:
du hast feste Einsatztage (z. B. Montag, Mittwoch, Freitag). Dann musst du einen auf einen Montag fallenden Feiertag nicht nacharbeiten und bekommst LFZ.
du hast variable Einsatztage (z. B. Woche 1: Montag, Dienstag, Mittwoch … und weil AG schlau und in Woche 2 der Montag Feiertag ist, plant der AG dich in Woche 2 für Dienstag, Mittwoch und Donnerstag ein). Hier wäre alles völlig ok und der AG müßte keine LFZ für den Montag zahlen.
Im Zweifel muss man so etwas schriftlich anmahnen und eben auch vor Gericht bringen, wenn keine Einsicht vorhanden ist.
Und da ist dann immer die Frage wie sich das aufs Verhältnis auswirkt. Leider.
VG
Kerstin