Stellt Euch mal vor: Jemandem wird auf dem Weg zur Arbeit (fest angestellt) von einem anderen Auto die Vorfahrt genommen. Von dem Unschuldigen (1) ist das Auto ein Totalschaden plus, dass er für 3 Wochen nicht mehr zur Arbeit gehen kann. Nun sagt die Arbeit aber sie zahlt nicht, sie ist daran ja nicht schuld (trotz des Gesetzes Lohnfortzahlung im Krankheitsfall). Die Versicherung vom Autofahrer 2 sagt, sie zahlt nur an den AG. Der verletzte Autofahrer geht, obwohl er total unschuldig ist, ohne alles nach Hause und bekommt nicht einmal Lohn gezahlt. Was könnte denn der verletzte Autofahrer nun tun?
Hallo!
Ein Wegeunfall wie ein Arbeitsunfall anzusehen. Für die Heilbehandlung sowie für evtl. auftretende Spätfolgen zahlt die gesetzliche Arbeitnehmer-Unfallversicherung, also die Berufsgenossenschaft, bei der jeder AN zwangsweise durch den AG versichert ist. Voraussetzung ist, daß der AG eine Unfallmeldung an die BG schreibt. Dazu ist er unverzüglich verpflichtet! Notfalls kann die Meldung auch durch den AN geschehen. Jeder Betrieb, der Arbeitnehmer beschäftigt, ist verpflichtet, die zuständige Berufsgenossenschaft und die Mitgliedsnummer des Betriebs durch Aushang kenntlich zu machen. Der AG hat Lohn/Gehalt fortzuzahlen wie bei jeder anderen Erkrankung des AN.
Für das kaputte Auto des AN zahlt die BG nicht. Das ist Angelegenheit des Unfallverursachers bzw. dessen Haftpflichtversicherung.
Gruß
Wolfgang
Hallo
Zusätzlich zu dem von Wolfgang: der AG kann natürlich versuchen, sich die Lohnfortzahlung als Schaden beim Unfallverursacher wiederzuholen.
Gruß,
LeoLo