Hallo!
Angenommen, jemand hat im eigenen Haus zwei steuerlich absetzbare Arbeitszimmer und im ganzen Haus müssen sämtliche elektrischen Anlagen erneuert werden, da veraltet und unsicher.
Könnte der hypothetische Setuerpflichtige die gesamte Rechnung steuerlich geltend machen? Oder nur die Lohnkosten zu 20% als außergewöhnliche Belastungen? Oder die Gesamtrechnung anteilig pro Arbeitszimmer?
Angenommen, jemand hat im eigenen Haus zwei steuerlich
absetzbare Arbeitszimmer und im ganzen Haus müssen sämtliche
elektrischen Anlagen erneuert werden, da veraltet und
unsicher.
Könnte der hypothetische Setuerpflichtige die gesamte Rechnung
steuerlich geltend machen?
klar, wenn außer den beiden arbeitszimmern sonst keine räume im haus sind.
Oder nur die Lohnkosten zu 20% als
außergewöhnliche Belastungen?
privater anteil -> 20% der lohnkosten
Oder die Gesamtrechnung anteilig
pro Arbeitszimmer?
richtig, anteilig pro arbeitszimmer, ggf. mit deckelung auf insgesamt 1.250
Ich muss nochmal nerven …
Die elektrischen Einrichtungen wurden im gesamten Haus des hypothetischen Steuerpflichtigen erneuert, vom Keller bis unters Dach.
Die Arbeitszimmer werden prozentual von der Wohnfläche abgerechnet. Bei der Berechnung der anteiligen Lohnkosten für „privat“ kann der Betreffende aber auch Keller und Dachboden hinzunehmen?