Hallo!
Angenommen, jemand hat im eigenen Haus zwei steuerlich absetzbare Arbeitszimmer und im ganzen Haus müssen sämtliche elektrischen Anlagen erneuert werden, da veraltet und unsicher.
Könnte der hypothetische Setuerpflichtige die gesamte Rechnung steuerlich geltend machen? Oder nur die Lohnkosten zu 20% als außergewöhnliche Belastungen? Oder die Gesamtrechnung anteilig pro Arbeitszimmer?
Gruß,
Eva