die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen den Lohnkostenersatz für eine gewisse Zeit, wenn ein Kind unter 12 Jahren bei Krankheit betreut werden muss und der Arzt die Betreuungs-Notwendigkeit bescheinigt
Was ist aber, wenn ein Kind älter als 12 Jahre ist bzw. bei beiden berufstätigen Ehepartnern einer krank ist und vom anderen zum Arzt und zu Behandlungen gebracht werden muss. Ich meine nicht den „Taxischein“ und auch nicht die Pflegeversicherung.
Hallo,
im Gesetz steht das mit den 12, Jahren drinnnne - die
Krankenkasse kann in Ihrer Satzung aber auch dieses
Kriterium erweitern oder gar wegfallen lassen, was aber
meines Wissens nach nach noch keine gemacht hat.
im Gesetz steht das mit den 12 Jahren drinne - die Krankenkasse kann in Ihrer Satzung aber auch dieses Kriterium erweitern oder gar wegfallen lassen, was aber meines Wissens nach noch keine gemacht hat.
Müsste die KK des Kranken die Lohnkosten ersetzen? Ein Arzt kann selber Hausbesuche machen und kann auf einer Verordnung die Notwendigkeit von Hausbesuchen durch Therapeuten bescheinigen, wenn Kranke nicht in die Therapie-Praxis kommen können. Würde der MDK das beurteilen können?
Hallo Black Eddy,
Haushaltshilfe wird nur bis zu bestimmten Höchstsätzen gezahlt,
also nicht den Lohnausfall - leider. Es kommt auf die Veträge
an, die evtl. zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern
(MHD, Rotes Kreuz, Sozialstationen usw.) geschlossen wurde.
Dies ist Regional verschieden. Durchschnittlich kommen aber
so -12 - 15,00 Euro pro Stunde raus.
Was deine zweite Frag betrifft, kann der verordnende Arzt
veranlassen, dass der Therapeut ins Haus kommt, da brauchen
wir keinen MDK dafür und der Therapeut bekommt diesen Aufwand
auch bezahlt.
Ich meinte, ob der MDK der KK Lohnkostenersatz empfehlen kann, wenn die Gesetzesbestimmung von KK erweitert oder wegfallen gelassen werden kann, um gleiche Behandlung bei allen KK zu haben. Lohnkosten könnten ja mit den von Dir als Beispiel genannten 12 - 15 EUR je Stunde erstattet werden.
Von meinem Verständnis her kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Kranker hilflos zuhause bleibt, weil er selbst nicht zu Behandlungen kann. Dann wäre er ja stationär im Krh besser aufgehoben.
Freunde erzählten uns, dass in deren Bekanntenkreis ein Berufstätiger für Behandlungsfahrten seines Ehepartners unbezahlten Urlaub genommen hat. Genaueres müsste ich erfragen.
es gibt da noch eine Leistung - die nennt sich
Häusliche Krankenpflege.
Diese Leistung kann dann eingesetzt werden, wenn dadurch
stationäre Behandlung vermieden wird.
Die Leistung umfasst die Pflege des Patienten als solches
(z.B. Körperpflege) sowie die hauswirtschaftliche Versorgung.
In der Regel wird diese Leistung aber nur von „Profis“
erbracht,also nicht von Angehörigen.
das war die erwartete Auskunft. Wir haben sie im Freundeskreis eben diskutiert.
Das scheint aber nicht so bekannt zu sein, sonst hätte die Bekannte unserer Freunde ja nicht unbezahlten Urlaub genommen, sondern bei der KK des betroffenen Kranken Leistungen aus der Häusliche Krankenpflege beantragt.