ich bin Leiharbeiter und habe feststellen müssen das die ZAB mein Stundenlohn bei Feiertagen und Urlaubstagen von 11,25 auf 9,00 kürzt ! Auf anfrage hieß es das sei OK da wir ja sowas auch eigener Tasche zahlen müssen !
Muss ich sowas hin nehmen ?? Da ich eine Rechtschutzversicherung habe hab ich keine Scheu dagegen vorzugehn da ich ja bei 10 Tagen Urlaub einen großen Verlust machen würde !!
Es käme in erster Linie darauf an, aus welchen Komponenten sich der Stundenlohn zusammensetzt.
Meistens ist es so geregelt, dass es zu einem Basislohn dann leistungs- oder einsatzbedingte Zulagen gibt.
In der Regel ist eindeutig im Arbeitsvertrag definiert, wann die Sonderzulagen ausgezahlt werden, bzw. wann nicht.
Es käme in erster Linie darauf an, aus welchen Komponenten
sich der Stundenlohn zusammensetzt.
Meistens ist es so geregelt, dass es zu einem Basislohn dann
leistungs- oder einsatzbedingte Zulagen gibt.
Warum wird das gelöscht ??Letztendlich kann es mir egal sein ob es gelöscht wird oder nicht,wollte nur mal ein meinungen oder erfahrungen wissen,das letzte wort hat eh mein Anwalt,der wird wissen was sache ist.