Lohnkürzung da Attest falsches Datum

Hallo Leute,

mein AG hat mir den Lohn gekürzt da, da das attest am 2ten Krankheitstag ausgestellt wurde, allerdings steht da drauf das ich gestern bereits Krank war. Habe mich auch Telefonisch krankgemeldet damit die bescheid wissen. Haben die das Recht das abzuziehen nur weil der Doc keinen Termin mehr frei hat?

Grüße

Na, da hast du dir ja wohl einen ganz „speziellen“ AG eingefangen… aber Spass beiseite: Eine Lohnkürzung ist definitiv NICHT rechtsmässig! Denn

  • Ärzte dürfen eine AU bis zu 2 Tage rückwirkend ausstellen.
  • wenn AG anzweifelt, dass AN krank ist/war, dann reicht auch das so nicht für eine Lohnkürzung, denn
  • der AG muss seine Zweifel erst mal bei der zuständigen KK melden, das aber gleich zusammen mit einer ausreichenden Begründung, denn
  • erst wenn die zuständige KK die Zweifel als begründet ansieht, dann
  • wird von der KK der Medizinische Dienst mit einer Prüfung beauftragt, der dann entweder einen Hausbesuch macht oder dich hinzitiert…

Das heißt also: Ein Arbeitgeber ist trotz einer erst am 2. Tag vorliegenden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung rechtlich erst dann berechtigt den Lohn zu kürzen, wenn nach seiner AU-Zweifelanmeldung an die Krankenkasse, der von der KK ggf. daraufhin beauftragte Medizinische Dienst ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers (wie z.B. ein vorgetäuschtes Krankheitsbild) NACHGEWIESEN hat.

Wenn Dein AG jetzt versucht, Dich mit unrechten Mitteln abzustrafen (damit Du künftig zu viel Angst davor hast Dich im Bedarfsfall krank zu melden), dann kannst du jederzeit mit diesem Wissen kontern und deine Rechte/Geld ggf. auch arbeitsgerichtlich einfordern.

Auf jeden Fall würde ich mir überlegen, ob es sich lohnt für solche Menschenverachter zu arbeiten bzw. mit Deiner Arbeit auch noch deren Taschen zu füllen…

LG, HalloNate.

Hallo!

Es gibt in Ihrem Arbeitsvertrag sicherlich einen Passus der aussagt, bis zu welchem Zeitpunkt die Krankmeldung vorliegen muss. Wenn Sie sich bereits am ersten Tag in der Firma krank gemeldet haben, und in der Krankmeldung des Arztes das Datum des ersten Tages steht, sollte kein Lohnabzug erfolgen.
Ich finde es allerdings schon kurios, das Sie sich hier an das Forum wenden. Warum nicht an Ihre Personalabteilung? Das wäre der richtige Weg!

mfg rafibrm

Hi,

da ich mit der netten Dame aus der Personalabteilung nicht gut auskomme ^^ - danke für die Antwort da muss ich mir mal den Arbeitsvertrag nochmal durchlesen.

Grüße