Lohnkürzung durch Briefwegnahme

Hallo, habe folgendes Problem, arbeite in einer Agentur dort  stelle ich die Tageszeitung zu und POst, die Postzustellung mache ich schon seit es die private Post gibt, habe damals eine große Tour übernommen um vom AA weg zu kommen, das hat auch funktioniert, innerhalb des Zustellungsbereiches gibt es einen Großkunden, durch ihn wurde unser Lebensunterhalt ( mein Mann und ich arbeiten in der gleichen Agentur) gesichert, ohne Vorankündigung wurde mir der Großkunde in der Zustellung weggenommen, d.h. eine Lohneinbuse von ca. 50 %, d.h. wir rutschen auf Hartz IV Niveau, habe erst vor 3 Wochen einen Kredit für ein neues Auto aufgenommen, immer mit der Maßgabe das ich in der Lage bin die Raten zu bezahlen, brauchen das Auto auch für unsere Arbeit, wir haben uns jetzt überlegt rechtlich gegen die Agentur vorzugehen , damit wir an die Post rankommen ran kommen, da wir ja nur einen Arbeitsvertrag mit der Agentur haben, auch die Agentur ist damit überrascht wurde, das die Brie´fe urplätzlich wo anders hin gehen, was habe ich sonst noch für Möglichkeiten, ich kann mir nicht vorstellen, das die machen können was sie wollen, wie gesagt habe den Großkunden von Anfang an und jetzt durch die immense Steigerung des Briefpotiental sind die der Meinung mir das wegzunehmen Danke für eure Antwort

Das hängt jetzt ein bisschen mit dem Vertrag zusammen. Bei einem Arbeitsvertrag mit einer festen Stundenzahl und einem festen Gehalt geht das nicht ohne weiteres. Wenn man pro Zustellung bezahlt wird, kann das schon sein. Die Frage ist auch, ob dann der Arbeitgeber, also die Agentur den Auftrag verloren hat. Ohne den Vertrag zu kennen, kann ich dazu nichts sagen.

Zunächst einmal wäre zu klären,ob es sich um ein Arbeitsverhältnis oder einen Unternehmer-Vertrag (Sub-Unternehmer) handelt.
Bei einem Arbeitsverhältnis müsste im Abreitsvertrag genau geregelt sein
-Stundenanzahl
-Stundenlohn
-Urlaub
und hierauf hat der AN dann auch Anspruch,wie der AG dieses von seinen Kunden bekommt,ist dann sein Problem.

Bei einem Unternehmer-Vertrag hat man sich verpflichtet,eine Leistung X für die Firma Y zu erbringen,in diesem Falle Post von Firma Z zu befördern.
Fällt dieses Leistung weg und man hat sich nicht im Vertrag eine Ersatzleistung zusichern
lassen,guckt man in die Röhre (nennt sich Unternehmerisches Risiko).

Hallo, ich schließe mich den anderen beiden an;
ob die Briefzustellung woanders hingeht oder nicht ist eine Sache die die Unternehmen miteinander verhandeln müssen; die Frage ist jetzt was für einen Vertrag Sie haben und was darin geregelt ist.
ich wünsche Ihnen viel Erfolg aus dieser Misere wieder rauszukommen. Am Besten holen Sie sich Beratung vor Ort.

Wird in Kürze gelöscht, da die Vorschaltseite nicht beachtet wurde!

Zunächst einmal wäre zu klären,ob es sich um ein
Arbeitsverhältnis oder einen Unternehmer-Vertrag
(Sub-Unternehmer) handelt.

sowas nennt man dann aber scheinselbständig, findest Du nicht?

Grimms Scheinselbständigkeit
Servus,

  • manchmal ja, manchmal auch nicht. Kommt drauf an.

Jedenfalls wird die Legende, Scheinselbständigkeit liege bei nur einem Auftraggeber immer und grundsätzlich vor, auch durch ständiges Wiederholen nicht wahrer.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hallo Gabi,
das hört sich ja nicht so toll an.
Vom Grundsatz stellt sich die Frage nach dem Vertragsverhältnis zu der Agentur. Wenn Du dort angestellt bist sollte es einen schriftlichen Arbeitsvertrag geben. Wird der nicht schriftlich gekündigt wenn sich die Arbeitszeit verringert, hat der Arbeitgeber etwas falsch gemacht. Du hättest dann eventuell Ansprüche auf entgangenes Entgelt für die Zeit der gesetzlichen Kündigungsfrist. Diese Zeit ist abhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnisses.

Solltest Du einer (Schein-) selbstständigen Tätigkeit nachgehen und Aufträge von der Agentur bekommen, sollte es ebenfalls einen Vertrag geben. Hier ist dann die Frage was konkret vereinbart wurde, normalerweise nur die Zahlung pro Lieferung und keine Ansprüche auf eine bestimmte Anzahl von Zustellungen.

Ich würde Dir empfehlen einen Rechtsbeistand um Hilfe zu bitten. Du kannst Dir dazu einen Bedarfschein besorgen wenn Du wenig Geld hast. Mit dem Schein kannst Du dann zum Rechtsanwalt.
Ich wünsche Dir alles Gute.

Hallo,

  • manchmal ja, manchmal auch nicht. Kommt drauf an.

der Fall wurde doch beschrieben. Da könntest Du doch etwas konkreter werden, findest Du nicht?

Jedenfalls wird die Legende, …

Wo bitte habe ich das denn getan?
Gruß
Testare_