Hallo! ich möchte gerne wissen ob es üblich ist, das wenn man nicht mehr Vollzeit arbeitet für den gleichen Job weniger Lohn bekkommt? Ich habe immer Vollzeit gearbeitet, aber jetzt nach einem Jahr elternzeit wollte ich erstmal mit 16 Stunden pro Woche anfangen, mein Arbeitgeber bezahlt mir aber weniger pro Stunde wie früher. Er meint das es ja klar ist das Teilzeitkraft kann nicht das gleiche verdienen wie Vollzeitkraft. Ist es so?
Hallo!
Was ist denn vertraglich vereinbart? Welche Grundlage gibt es für die geänderte Bezahlung? Pauschal ist es Blödsinn, warum sollte der Stundenlohn einer Teilzeitkraft geringer sein? Wie gesagt, bitte um die Infos über das was vertraglich festgehalten wurde.
Gruß
S
Hallo,
natürlich unterliegt die Teilzeit grundsätzlich den gleichen Bedingungen wie Vollzeit.
Aber es gibt keinen gesetzlichen Anspruch von Vollzeit in Teilzeit zu wechseln.
Liegt kein entsprechender Tarifveertrag oder Betriebsvereinbarung vor, muß der AG damit einverstanden sein und er kann dies von Bedingungen abhängig machen.
Um hier eine fundierte Antwort geben zu können, bedarf es einiger Einzelheiten zum Arbeitsverhältnis, -vertrag,usw.
Mfg
Hallo lenok,
verstehe ich das richtig, der Arbeitgeber kürzt nicht anteiliog im Verhältnis zur Arbeitszeit, sondern zahlt weniger pro Stunde bei gleicher Arbeitsaufgabe?
Das wäre in jedem Falle rechtswidrig und stellt einen Tatbestand der mittelbaren Diskriminierung dar.
Gilt den bei euch ein Tarifvertrag oder eine andere Vergütungsordnung, gibt es einen Betriebsrat?
herzlichen Grüße
Hallo lenok,
ob Teilzeit oder Vollzeit, nach meiner Meinung spielt es für den Stundenlohn keine Rolle. Ausschlaggebend ist was im Arbeitsvertrag steht. Wenn dort ein Stundenlohn vereinbart ist, ist doch alles klar. Sprechen Sie mit Ihrer Gewerkschaft oder dem Betriebsrat. Sollte beides nicht vorhanden sein, tut es auch ein Anwalt. Es gibt immer wieder Arbeitgeber die denken sie können machen was sie wollen.
Viel Erfolg.
Gruß
Jürgen
Hallo, zunächst mal entschuldige ich mich für die verspätete Antwort. Die Sachlage stellt sich für mich wie folgt dar: Wenn die Arbeit nach der Elternzeit wieder dieselbe ist, darf der Arbeitgeber nicht so einfach den Stundenlohn kürzen. Sie arbeiten ja ohnehin Teilzeit und erhalten dafür de facto weniger Lohn. Eine Stundenlohnkürzung wäre für Sie ein doppelter Nachteil. Gibt es ein Betriebsrat in Ihrer Firma? Andernfalls erkundigen Sie sich bitte bei der entsprechenden Gewerkschaft oder Industrie- und Handwerkskammer. MfG K. Seck
es ist für diesen fall keine vereibarung im vertrag. dert vertrag ist für eine vollzeitstelle vereibart und ist unbefristet. Ich danke für die Antwort
Hallo, ja sie haben es richtig verstanden, ich mache die gleiche Arbeit nur nicht mehr jeden Tag( das ist für den Arbeitgeber grund genug den Stundenlohn zu kürzen). Ich habe kein Tarifvertrag, es gibt auch kein Betriebsrat usw. Mein vertrag ist aber unbefristet( aber da steht nichts davon drin , was passiert wenn man in die Teilzeitarbeit wechselt). Danke für die Antwort
hallo danke für die Antwort. Ich habe ein unbefrist.Vertrag (für Vollzeit) ich hatte zwei Jahre Elternzeit beantragt, war jetzt 1Jahr zuhause, und wollte jetzt Teilzeit arbeiten bis der kleine in Kindergarten geht (wenn Elternzeit rum ist).Es gibt bei uns leider kein Betriebsrat oder sonstiges.
>Danke für die Antwort.Leider gibt es bei uns keine Gewerkschaft oder Betriebsrat. Ich wollte erstmal ohne Anwalt versuchen.
Hi,
es ist dann also so, wie ich bereits geschrieben habe.
Der Arbeitgeber muss mit einem Wechsel in Teilzeit einverstanden sein. Das ist er offensichtlich nicht, sonst würde er ja nicht eine Bezahlung anbieten, die nicht Deinen bisherigen Bedingungen entspricht.
Bleibt möglicherweise nur einen anderen Job in Teilzeit zu suchen. Vielleicht reicht es ja nur damit zu drohen, hängt aber natürlich davon ab wie der Arbeitsmarkt bei Euch aussieht.
Alles Gute!
Manfred
Danke sehr für die Antwort, leider gibt es kein Betriebsrat o. sonstiges. Ich habe mir schon ghedacht das es nicht üblich ist. Weil alle Antworten die ich bekommen habe waren ähnlich.Ich versuchs bei der Handwerkskammer.
danke, es war ja super schnelle Antwort
Hallo,
sorry, ich bin kein Experte in dem Thema, aber das klingt erstmal sehr dubios, denn Deine Arbeitskraft hat sich nicht verändert. Du arbeitest eben weniger. Somit ist es überhaupt nicht klar, dass Du jetzt weniger verdienen solltest (pro Stunde, denn insgesamt aufgrund der geringeren Zeit schon). Vorschlag: erkundige Dich bitte beim Anwalt für Arbeitsrecht. Er ist der Fachmann dafür und kann Dir bestimmt Vorschläge unterbreiten, was zu tun wäre. Die erste Stunde beim Anwalt (Beratungsstunde) kostet, glaube ich mich erinnern zu können, so um die 50 bis 60,- Euro, die definitiv gut angelegt wären. Ich glaube, Du könntest diese Kosten sogar asteuerlich absetzen… Ruf bitte bei einem Anwalt an und frag nach einem Termin und was es kosten soll. Mehr kann ich Dir nicht helfen.
Und bitte nicht vergessen: immer fair und respektvoll dem Arbeitgeber gegenüber bleiben, sachlich argumentieren und auch wenn es manchmal schwer fällt niemals ausfallend sein. Das Ziel ist doch eine Ungereimtheit auszubügeln und nicht den Job zu verlieren…
Viel Glück und Erfolg!
MfG
Wagner
Hi,
Das ist nicht üblich. Es sollte das gleiche Stundenlohn geben für die gleichearbeit! Nür Problematisch wird das ganze je kleine die firma/betrieb, das Recht umzusetzen ohne für irgendwelche andere grunden gekündigt zu sein, ist nicht leicht.
Wenn dir dein recht mehr liegt als deiner Arbeitsstelle, dann hol dir Rechtsbeistand!
Grüß
Woody
Danke sehr für die Ratschläge. Das mit der Beratung beim Anwalt einfach um die Rechtslage zu klären ist ja gute Idee, ich habe auch Rechtschutz Versicherung, der Arbeitgeber muss ja erstmal nichts davon wissen. Aber ich kann danach anders auftretten. MfG lenok
Danke für die Antwort. Ich habe mir schon Termin beim Anwalt gemach einfach um die Rechtslage zu klären, der Arbeitgeber muss es ja nicht wissen. Danach werde ich entscheiden was mir wichtiger ist, MfG
Hallo ich bin leider nicht der richtige Ansprechpartner für Sie!
Hallo ich bin leider nicht der richtige Ansprechpartner für
Sie!
Hallo, ist nicht schlimm.Ich habe schon genug antworten bekommen.mfg