Am 5.5.09 unterschreibt ein An einen Arbeitsvertrag bei einer Firma
er handelt 12€ Stundenlohn aus, Probezeit gibt es nicht, da der An bereits vor 5Jahren dort gearbeitet hat ,und dies zur bedingung gemacht hat,weil der An einen kredit von einer bank brauchte.
2 wochen später bewirbt sich ein weiterer Mitarbeiter bei der Firma und wird eingestellt ,was den AG dazu bewegt den An vor die wahl zu stellen „entweder 2€ weniger oder Aufhebungsvertrag“,der An willigt deprimiert ein,er unterschreibt einen Aufhebungsvertrag in dem folgendes steht
„hiermit beenden wir das arbeitsverhältnis innerhalb der Probezeit“ im
Anschluss setzt der AG dem An einen neuen Arbeitsvertrag vor mit 10€ Stundenlohn und 6 Monaten Probezeit,den er unterschreibt.
AN hat mittlerweile gekündigt ,er überlegt ob er zum Re geht und die 2€ über den zeitraum gesehen einklagt .welcher Arbeitsvertrag ist rechtens der 1 oder der 2 ?vielen dank
Hallo,
die Sache ist ziemlich verfahren und kann wohl nur von einem Fachanwalt geklärt werden.
Es ist sowohl möglich, daß der neue Arbeitsvertrag aus formalen Gründen unwirksam ist, als auch, daß er wirksam ist, weil entweder Fristen abgelaufen sind oder aber der Vorgang als „Änderungskündigung“ interpretiert werden kann.
Der AN muß sich aber in jedem Fall fragen, warum er den Vertrag offensichtlich unterschrieben hat, ohne sich VORHER Rechtsrat einzuholen. Somit ist der AN leider selber schuld, wenn der neue Vertrag wirksam ist.
&Tschüß
Wolfgang