Lohnminderung wegen neuem SV Gesetzgebung

Hallo liebe Experten!

Ich habe einen kleinen Fall, von dem ich gern eure Meinung hören würde.
Es geht um das „Vierte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetzte“ vom 22. Dezember 2011.

Genauer zum Thema Sozialversicherungspflicht für Duale Studenten.
Bis zum 1.1.12 war es so, dass die Dualen Studenten sich lediglich für eine studentische KV und PV anmelden mussten. Ab diesem Jahr ist die Tätigkeit laut der Gesetzesänderung SV-pflichtig.

Wenn wir nun von einem Monatsgehalt von rund 860 Euro für einen solchen Studenten ausgehen, mindert sich dessen Gehalt nun auf rund 680 Euro. Vorher nach Abzug der studentischen Vers. lediglich auf rund 790 Euro.

Wie ist das zu handhaben? Muss das einfach so hingenommen werden?
Schließlich könnte man davon ausgehen, dass der Student dieses Ausbildungsverhältnis u.a. auf Grund des Gehaltes eingegangen ist, welches sich nun um drastische 100 Euro verringert.

Der Betrag von 100 Euro mag nicht viel sein, an Stelle des Studenten mit einem solch niedrigen Verdienst, sieht das jedoch sicher anders aus.

Die Frage ist nun wie folgt: Gibt es eine Möglichkeit der Anfechtung dieser SV-Pflicht? Oder hat der AN womöglich eine Chance, dass der AG den Bruttolohn anpasst? Stichpunkt Gewohnheitsrecht o.ä. ?

Ich würde mich sehr über eure Meinungen freuen.
Vielen dank!

Hallo,

Wenn wir nun von einem Monatsgehalt von rund 860 Euro für einen solchen Studenten ausgehen, mindert sich dessen Gehalt nun auf rund 680 Euro.

Nö, das bleibt bestimmt gleich, lediglich der Auszahlbetrag ändert sich.

Vorher nach Abzug der studentischen Vers. lediglich auf rund 790 Euro.
Wie ist das zu handhaben? Muss das einfach so hingenommen werden?

Frag mal die anderen knapp 40 Millionen sv-pflichtig Beschäftigten und Steurzahler.

Schließlich könnte man davon ausgehen, dass der Student dieses Ausbildungsverhältnis u.a. auf Grund des Gehaltes eingegangen ist, welches sich nun um drastische 100 Euro verringert.

Wenn ein Nettogehalt vereinbart wurde ja. Ansonsten kann der Arbeitgeber ja uch nichts für solche Gesetzesänderungen.

Der Betrag von 100 Euro mag nicht viel sein, an Stelle des Studenten mit einem solch niedrigen Verdienst, sieht das jedoch sicher anders aus.

Ist eben so. Die Frage ist doch eher, warum es vorher anders war.

Die Frage ist nun wie folgt: Gibt es eine Möglichkeit der Anfechtung dieser SV-Pflicht?

Probieren kann man das sicher. Bis das vor den Gerichten durchgekaspter ist, dauert es bestimmt eine Weile.

Oder hat der AN womöglich eine Chance, dass der AG den Bruttolohn anpasst?

Fragen kann er ja.

Stichpunkt Gewohnheitsrecht o.ä. ?

Nein, das greift da nicht. Dann dürften nie die Beitragssätze geändert werden. Wurden sie dieses Jahr bspw. bei der Rente. Da bekommt nun auch keiner ein paar Cent weniger Brutto, damit er aufs gleiche Netto ruaskommt. Solche Änderungen muss der Steuerbürger und SV-Beitragszahler einfach hinnehmen.

Grüße

Ob die Entscheidung der Gesetzesänderung zur SV-Pflicht nun richtig oder falsch ist müssen wir hier jetzt nicht diskutieren.
Deine indirekte Fragestellung dazu scheint wohl ohne Hintergrundwissen zu sein.

Ich denke kaum, dass in einem Arbeitsvertrag ein Netto Lohn vereinbart wird…

Ich würde mich dennoch über hilfreiche Antworten freuen.
Danke

Der Betrag von 100 Euro mag nicht viel sein, an Stelle des Studenten mit einem solch niedrigen Verdienst, sieht das jedoch sicher anders aus.

Ist eben so. Die Frage ist doch eher, warum es vorher anders
war.

Wie du sicher weißt, dürfen „normale Studenten“ während Ihres Studiums und der studentischen KV, bis zu 20 Std die Woche Arbeiten.

Dies würde bei einem Dualen Studenten, welcher das halbe Semester in der Hochschule und das andere halbe Semester 40Std/Woche im Betrieb arbeitet, auf das selbe Ergebnis hinauslaufen.

Aber das ist eine andere Geschichte…

Hallo,

Wie du sicher weißt, dürfen „normale Studenten“ während Ihres
Studiums und der studentischen KV, bis zu 20 Std die Woche
Arbeiten.

Dies würde bei einem Dualen Studenten, welcher das halbe
Semester in der Hochschule und das andere halbe Semester
40Std/Woche im Betrieb arbeitet, auf das selbe Ergebnis
hinauslaufen.

Aber das ist eine andere Geschichte…

Ja, ist es auch und zwar eine komplett andere.

Ein Werkstudent arbeitet neben seinem Studium, freiwillig. Von daher die 20 Stundengrenze, man geht da noch davon aus, dass das Studium zeitmäßig im Vordergrund steht.

Beim dualen Studenten ist die Arbeit Teil des Studiums. Also nichts auf freiwilliger Basis, er ist auch bei der Arbeit noch Student.

Von daher sind das zwei völlig unterschiedliche Geschichten, die man nicht miteinander vergleichen kann.

LG
S_E

Hallo,

ich schließe mich meinem Vorredner an, die Möglichkeiten dagegen vorzugehen von gerichtlicher oder gesetzgeberischer Seite her sind nicht gerade aussichtsreich.

Zumal man hier auch sehen muss, dass die Entscheidung des BSG, die die dualen Studenten erst sv-frei gemacht hat, völlig aus der Rolle fällt was die versicherungsrechtliche Beurteilung von Studenten angeht. Sämtliche bis dahin geltenden Grundsätze wurden über den Haufen geworfen und es passte überhaupt nichts mehr ins Bild. Zumal es ja dann noch zu Differenzierungen kam, ob nun ausbildungsintegriert, praxisorientiert, etc. Das Urteil wurde zwar so angenommen und entsprechend umgesetzt, aber es hat mehr Fragen aufgeworfen als beantwortet.

Die gesetzliche Regelung hat hier nur der Klarstellung gedient.

Und zumindest meine Welt bezüglich der vesicherungsrechtlichen Beurteilung von Studenten ist wieder heile.

Greetz
S_E

PS: Zumal man sich auch mal fragen sollte, was an so einem Studenten großartig anders ist als an einem Azubi? Nur weil er bei der FH hockt, den Bachelor hintergeschmissen bekommt und nicht in der Berufsschule sitzt und einen Gesellenbrief bekommt?

PS: Zumal man sich auch mal fragen sollte, was an so einem
Studenten großartig anders ist als an einem Azubi? Nur weil er
bei der FH hockt, den Bachelor hintergeschmissen bekommt und
nicht in der Berufsschule sitzt und einen Gesellenbrief
bekommt?

Das ist leider ein sehr vorurteilbehaftetes, subjektives Urteil, welches lediglich von einem „(ehemaligen) normalen Studenten“ kommen kann.

Hallo,

Ob die Entscheidung der Gesetzesänderung zur SV-Pflicht nun richtig oder falsch ist müssen wir hier jetzt nicht diskutieren.

Nö, ich wollte ob der anklingenden Empörung auch lediglich dezent darauf hinweisen, dass die jetzige Regelung wieder der Normalfall ist. Jeder Angestellte zahlt die Beiträge, egal ob er 40 oder 15h die Woche arbeiten geht und nebenbei noch etwas anderes tut. Jeder Azubi zahlt sie sogar unterhalb der 400€-Grenze für Minijobber.
Oder noch anders ausgedrückt, Du hast jetzt nicht weniger, sondern hattest vorher mehr raus. Manchmal ist es nur eine Frage der Perspektive.
Mir ist aber klar, und das wird hier auch die Mehrheit so nachvollziehen, dass es einen ganz individuell ankotzt, wenn es plötzlich so kommt, wie es jetzt kam.

Deine indirekte Fragestellung dazu scheint wohl ohne Hintergrundwissen zu sein.

Also mein Hintergrundwissen war in der Tat etwas dünn, da ich mich nur dunkel daran erinnerte, dass es meinerzeit zunächst noch keine Studiengebühren gab. Ab dem Tag X gab es dann welche. Kein Bestandsschutz. Duale Studenten waren selbstverständlich SV-pflichtig. Ich hatte mich damit jedoch kaum damit beschäftigt, da ich nur ein normaler war. Nach meinem Abschluss gab es dann ein Urteil, welches für einen Teil der Dualen keine SV-Pflicht mehr vorsah. Ich gebe zu, ich weiß nicht mehr, warum. Jedenfalls war das auf einmal anders als vorher und jetzt ist es wieder so wie vorher. Wie auch immer eine viel zu kurze Zeit, um sowas wie Gewohnheitsrecht oder Bestandsschutz auch nur in Erwägung zu ziehen.

Ich denke kaum, dass in einem Arbeitsvertrag ein Netto Lohn vereinbart wird…

Dieses Denken deutet schon dezent darauf hin, welche Themengebiete im Studium nicht behandelt werden und dass die Herangehensweise an Probleme noch ein wenig unstrukturiert ist. Aber wenn Du spaßeshalber mal nach solchen Begriffen wie Nettolohn-Vereinbarung im Internet recherchierst, wirst Du zu der Erkenntnis gelangen, dass es sowas gibt. Ist eben eher die Ausnahme von der Regel. So wie bisher bei bestimmten dualen Studenten.

Ich würde mich dennoch über hilfreiche Antworten freuen.

Die hast du bereits mehrfach korrekte Antworten bekommen. Vielleicht verrätst Du uns einfach, was Du als hilfreich ansiehst.

Grüße

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