Hallo liebe Experten!
Ich habe einen kleinen Fall, von dem ich gern eure Meinung hören würde.
Es geht um das „Vierte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetzte“ vom 22. Dezember 2011.
Genauer zum Thema Sozialversicherungspflicht für Duale Studenten.
Bis zum 1.1.12 war es so, dass die Dualen Studenten sich lediglich für eine studentische KV und PV anmelden mussten. Ab diesem Jahr ist die Tätigkeit laut der Gesetzesänderung SV-pflichtig.
Wenn wir nun von einem Monatsgehalt von rund 860 Euro für einen solchen Studenten ausgehen, mindert sich dessen Gehalt nun auf rund 680 Euro. Vorher nach Abzug der studentischen Vers. lediglich auf rund 790 Euro.
Wie ist das zu handhaben? Muss das einfach so hingenommen werden?
Schließlich könnte man davon ausgehen, dass der Student dieses Ausbildungsverhältnis u.a. auf Grund des Gehaltes eingegangen ist, welches sich nun um drastische 100 Euro verringert.
Der Betrag von 100 Euro mag nicht viel sein, an Stelle des Studenten mit einem solch niedrigen Verdienst, sieht das jedoch sicher anders aus.
Die Frage ist nun wie folgt: Gibt es eine Möglichkeit der Anfechtung dieser SV-Pflicht? Oder hat der AN womöglich eine Chance, dass der AG den Bruttolohn anpasst? Stichpunkt Gewohnheitsrecht o.ä. ?
Ich würde mich sehr über eure Meinungen freuen.
Vielen dank!