Hallo,
muss ich, ohne Richterlichem beschluss, dem Anwalt meines EX meine Lohnnachweise und Steuerbescheide vorlegen, weil mein Ex denkt das ich zu wenig Kindesunterhalt zahle.
Situation.
Ich zahle laut Düsseldorfertabelle den für mein Gehalt entsprechenden Unterhalt abzüglich die hälfte des Kindergeldes.
Mein Ex endeckte in einer Gehaltstabelle (ich bin Soldatin)im Internet mein Grundgehalt und stellte fest ich zahle zuwenig. Jetzt kommts, dies Tabelle war brutto und nicht netto, das interessiert ihn nicht und hat mich über seinen anwalt aufgefordert Lohnnachweise vorzulegen sowie meine Steurbescheide.
Muss ich das tun, ohne Richterlichen Bechluss?