Lohnnachweis dem Anwalt des EX vorlegen?

Hallo,

muss ich, ohne Richterlichem beschluss, dem Anwalt meines EX meine Lohnnachweise und Steuerbescheide vorlegen, weil mein Ex denkt das ich zu wenig Kindesunterhalt zahle.

Situation.

Ich zahle laut Düsseldorfertabelle den für mein Gehalt entsprechenden Unterhalt abzüglich die hälfte des Kindergeldes.

Mein Ex endeckte in einer Gehaltstabelle (ich bin Soldatin)im Internet mein Grundgehalt und stellte fest ich zahle zuwenig. Jetzt kommts, dies Tabelle war brutto und nicht netto, das interessiert ihn nicht und hat mich über seinen anwalt aufgefordert Lohnnachweise vorzulegen sowie meine Steurbescheide.

Muss ich das tun, ohne Richterlichen Bechluss?

selbst wenn die Polizei Sie vorläd, Sie brauchen da nicht hin. Nur ein Richter kann verlangen. Und glauben Sie bloss nicht dem Jugendamt, die erzählen die grössten Witze.
Nur auf richterliche Anordnung!

Auch Hallo,
ja, musst du. Der Anwalt vertritt das Kind in diesem Fall und das Kind hat das Recht dein Einkommen zu prüfen um nachvollziehen zu können, ob du die richtige Unterhaltssumme zahlst. Alternativ kannst du ev. zum Jugendamt gehen, dort deine Einkommensnachweise vorlegen und die den Unterhalt berechnen lassen.

Gruß, DC

hallo,
ja,auch ohne Beschluss muss dem Bitten des Anwalts nachkommen

lisa

Hallo! Nein, das müssen Sie nicht. Aber spätestens dann, wenn der richterliche Beschluß kommt. Wenn Sie im Recht sind zahlt der EX die Gerichts und Anwaltskosten, wenn nicht dann müssen Sie das Ganze übernehmen. Das Übliche halt. Ich würde raten zum Jugendamt zu gehen und den Unterhalt nochmal berechnen zu lassen, und es dem EX zusenden. Also wenn Sie die Gehaltsnachweise nicht rausrücken wollen.

Hi

müssen nicht. Wann hast du denn die letzte Auskunft gegeben?

Eine Recht besteht nur alle 2 Jahre, darunter nur wenn es signifikante Änderungen gegeben hat. Das muss er aber nachweisen.

Mein Tipp: Mache eine Auflistung über dein Einkommen bzw. deine Ausgaben, oder teile mit, das sich seit deiner letzten Auskunft nicht geändert hat und das die gefunden Tabellen einen Bruttolohn darstellen.

http://www.kindesunterhalt.homepage.eu/index.html

Ich habe auf der Seite noch einiges mehr an Tipps.

Gruss

Hallo,

Ja, leider ist das so, dass man als Unterhaltspflichtige r seine Einkünfte offenlegen muss.
Natürlich muss aber vom Netto, so wie du es bisher gemacht hast, der Unterhalt berechnet werden.

Hallo,
normalerweise dürfen die Unterhaltsberechnungen nur alle zwei jahre durchgeführt werden, es sei denn es ergeben sich vor Ablauf Veränderungen wie Arbeitsplatzwechsel, Lohnkürzungen etc.
Der Anwalt müsste einen richterlichen Beschluss erwirken, ansonsten kann nur noch über das Jugendamt eine Aufforderung erfolgen, die allerdings auch nicht so einfach rechtwirksam ist.
Alles Gute

Hallo , ja, der Unterhaltsberechtigte hat alle 2 Jahre das Recht eine Lohnauskunft des Unterhaltspflichtigen einzufordern (ob Steuerbescheide auch, weiß ich nicht). Was ich allerdings auch nicht weiß, ob die Düsseldorfer Tabelle bei Beamten-Netto genauso gerechnet wird, wie bei nicht Beamten. Aber es wird immer das Netto als Berechnungsgrundlage genommen, wobei immer die steuerlich günstigste Steuerklasse „Vorschrift“ ist.
Hoffe, dir geholfen zu haben ; Gruß Tscho70

ich kann ihnen leider nur bedingt einen Rat geben ! Soweit mir bekannt ist, geht auch die Düsseldorfer Tabelle vom Bruttoeinkommen aus ? Dass die Hälfte des Kindergeldes auf den Unterhalt angerechnet wird ist richtig !!! Also Unterhaltspflichtbetrag laut Düsseldorfer Tabelle - minus ! die Hälfte des Kindergeldes ! Dann sollte aber das Kindergeld in Ihrem Fall dem Vater ausgezahlt werden ! ??? Nun Betreff ihrer Anfrage bezüglich der Vorlage ihrer Einkommensnachweise ohne Gerichtsbeschluss ! Nach meines Wissens, sind sie " gesetzlich" jeglichen Vetreter des Kindes zu diesbezüglicher Auskunft verpflichtet ! So auch in ihrem Fall dem Vater gegenüber, seinen von ihm bevollmächtigten Vertreter ( Rechtsanwalt )und dem Jugendamt ! Letztendlich sollte es dem Wohl ihres gemeinsamen Kindes dienlich sein ! mfg.

Hallo,

das weiß ich nicht sicher!
Nur, dass alle zwei Jahre das Recht besteht, die Einnahmen einzusehen und eine Neuberechnung zu veranlassen.

VG marqueena

das weiss ich nicht

mein sohn ist auch soldat und letztlich bekommt ihr ja auch andere zuschüsse und dem rechtsanwalt steht das zu

Hallo,

wenn das ein Gericht verfügt, wird das für den auskunftspflichtigen Unterhaltszahler wirklich teuer. Dieser zahlt dann den eigenen und den gegnerischen Rechtsanwalt.

Die Auskunftspflicht ist in § 1605 BGB http://dejure.org/gesetze/BGB/1605.html geregelt.

Gruß

hab mir sagen lassen das mann nicht muss, nur atmen damit man nicht verstickt, :smile:, haben sie den keinen anwalt? so was wird g.g.falls von anwalt zu anwalt gefordert, das ist was persönliches wer was verdient, geht niemanden etwas an. wie es rechtlich aussieht weiss ich leider nicht… was kann den passieren wenn sie es nicht tunn?.. heutzutage kann man froh sein wenn ein vater überhaupt zahlt. sie könnne sich bestimmt beim amtsgericht von einem rechtspfleger hierzu helfen lassen. mehr weiss ich nicht zu. sorry.
kopf hoch und auf beide beine aufrecht stehen.

Nein, musst du nicht…