Lohnnachzahlung anteilig zum Azubigehalt?

Guten Tag,

habe folgendes Bespiel für euch:

Azubi X hat am 7.7.09 seine letzte Prüfung bei der IHK bestanden und die Bestätigung auch noch am selben Tag seinem Chef vorgelegt. Die Übernahmebestätigung erfolgte mündlich, alle Details wir Probezeit,Urlaub und Gehalt waren abgeklärt.
Arbeitsvertrag wurde hinausgezögert da die dafür zuständige Person im Urlaub war. Im normalfall müsste ja nun der Arbeitsvertrag zurückdatiert werden auf den ersten richtigen Arbeitstag den 8.7.09.
Person X hat gestern den Arbeitsvertrag bekommen, auf diesem ist aber der 1.8.09 als beginn des Arbeitsverhältnisses angegeben, nach näherer Rückfrage mit dem Chef meinte dieser,dass unser extern sitzender Buchhalter nur volle Monate abrechnen kann. Ist das wirklich so? Nachdem Person X nicht diesem Vertrag einwilligte da noch der letzte Monat 2 Tage Azubigehalt und die restlichen 28 Tage volles Gehalt gezahlt werden müssten, meinte der Chef, dass er das nächsten Monat „irgendwie“ mit seinem Buchhalter machen würde. Meines Erachtens ist es nur ein Vorwand der Person X den letzten ihm zustehenden Monat ein volles Gehalt zu zahlen.
Problematisch istnur,würde sich Person X auf diese mündliche Zusage der „irgendwie“ Nachzahlung eingehen und den Arbeitsvertrag unterschreiben, bedeutet das je rein rechtlich gesehen das Person X mit dem 1.8.09 einverstanden währe.
Dazu käme noch das der Chef meinte eine anteilige Berechnung des Lohnes für letzten Monat wäre nicht machbar,da der Buchhalter sonst Lizenzgebühren in höhe von 200-300Euro bezahlen müsse?

Nun die Abschlussfrage: Will hier der Chef mit Person X auf „Dummfang“ gehen oder ist das mit einer Anteiligen Nachzahlung wirklich so schwierig?

Ich hoffe ich hab nicht zuviel durcheinander geschrieben. Für Rückfragen stehe ich jederzeit zur Verfügung.

Gruß gnorkill

Hallo

Nun die Abschlussfrage: Will hier der Chef mit Person X auf
„Dummfang“ gehen oder ist das mit einer Anteiligen Nachzahlung
wirklich so schwierig?

Vermutlich Antwort A. Der Dummfang.

Gruß,
LeoLo

Guten Tag,

Hallo,

habe folgendes Bespiel für euch:

Azubi X hat am 7.7.09 seine letzte Prüfung bei der IHK
bestanden und die Bestätigung auch noch am selben Tag seinem
Chef vorgelegt. Die Übernahmebestätigung erfolgte mündlich,
alle Details wir Probezeit,Urlaub und Gehalt waren abgeklärt.
Arbeitsvertrag wurde hinausgezögert da die dafür zuständige
Person im Urlaub war. Im normalfall müsste ja nun der
Arbeitsvertrag zurückdatiert werden auf den ersten richtigen
Arbeitstag den 8.7.09.

Das ist richtig.

Person X hat gestern den Arbeitsvertrag bekommen, auf diesem
ist aber der 1.8.09 als beginn des Arbeitsverhältnisses
angegeben,

Das ist falsch.

nach näherer Rückfrage mit dem Chef meinte
dieser,dass unser extern sitzender Buchhalter nur volle Monate
abrechnen kann. Ist das wirklich so?

Nein, das ist nicht so.

Nachdem Person X nicht

diesem Vertrag einwilligte da noch der letzte Monat 2 Tage
Azubigehalt und die restlichen 28 Tage volles Gehalt gezahlt
werden müssten, meinte der Chef, dass er das nächsten Monat
„irgendwie“ mit seinem Buchhalter machen würde.

Bloß nicht unterschreiben ! Müssten allerdings 7 Tage Azubigehalt und 24 Tage „normales“ Gehalt sein.

Meines Erachtens ist es nur ein Vorwand der Person X den letzten ihm
zustehenden Monat ein volles Gehalt zu zahlen.

Die Person war eindeutig nur bis zum 7.7. Auszubildende, danach nicht mehr. Der Ausbildungsvertrag endete mit der letzten Prüfung. Wenn nun ein Arbeitsvertrag erst ab dem 1.8. abgeschlossen werden würde, könnte man die Zwischenzeit glatt als Schwarzarbeit bezeichnen, denn in dieser Zeit bestand kein Vertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Problematisch ist nur,würde sich Person X auf diese mündliche
Zusage der „irgendwie“ Nachzahlung eingehen und den
Arbeitsvertrag unterschreiben, bedeutet das je rein rechtlich
gesehen das Person X mit dem 1.8.09 einverstanden währe.
Dazu käme noch das der Chef meinte eine anteilige Berechnung
des Lohnes für letzten Monat wäre nicht machbar,da der
Buchhalter sonst Lizenzgebühren in höhe von 200-300Euro
bezahlen müsse?

Die Kosten eines externen Buchhalters können nicht das Problem der Angestellten sein. Wenn der Buchhalter wirklich keine halben Monate abrechnen kann, dann sollte sich der Chef nach einem anderen Buchhalter umsehen.
Wenn ein Mitarbeiter zum 15. eines Monats ausscheiden würde, würde der dann auch noch ein ganzes Gehalt bekommen? Weil der Buchhalter keine halben Monate berechnen kann?

Nun die Abschlussfrage: Will hier der Chef mit Person X auf
„Dummfang“ gehen oder ist das mit einer Anteiligen Nachzahlung
wirklich so schwierig?

Er will auf Dummenfang gehen. Jede Gehaltsabrechnungsstelle kann halbe Monate oder einzelne Tage berechnen.

Ich hoffe ich hab nicht zuviel durcheinander geschrieben. Für
Rückfragen stehe ich jederzeit zur Verfügung.

Gruß gnorkill

Gruß
Silverlady

Guten Abend.

[…] Wenn nun ein Arbeitsvertrag erst ab dem 1.8.
abgeschlossen werden würde, könnte man die Zwischenzeit glatt
als Schwarzarbeit bezeichnen, denn in dieser Zeit bestand kein
Vertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Das ist allerdings falsch. „Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Bestehen der Abschlussprüfung“ ist Bestandteil der Standard-Lehrverträge … und mit der Aufnahme der Arbeit am Tag nach der Prüfung wird ein unbefristetes Arbeitsverhältnis begründet, ohne dass es dafür eines expliziten neuen Vertragsabschlusses bedarf.

Gruß Eillicht zu Vensre

Guten Abend.

[…] Wenn nun ein Arbeitsvertrag erst ab dem 1.8.
abgeschlossen werden würde, könnte man die Zwischenzeit glatt
als Schwarzarbeit bezeichnen, denn in dieser Zeit bestand kein
Vertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Das ist allerdings falsch. „Das Berufsausbildungsverhältnis
endet mit dem Bestehen der Abschlussprüfung“ ist Bestandteil
der Standard-Lehrverträge … und mit der Aufnahme der Arbeit
am Tag nach der Prüfung wird ein unbefristetes
Arbeitsverhältnis begründet, ohne dass es dafür eines
expliziten neuen Vertragsabschlusses bedarf.

Das ist richtig, was Du schreibst.
Allerdings will der Arbeitgeber erst einen Vertrag ab dem 1.8. anbieten.
Der Ausbildungsvertrag endete am 7.7.09. Zu diesem Zeitpunkt musste auch die Abmeldung als Azubi bei der Krankenkasse erfolgen.
Wenn der AG nun erst zum 1.8. die Person als Angestellte melden will?
Was hat der ehemalige Azubi in der Zwischenzeit getan? Schwarz gearbeitet… So sehe ich das.
Natürlich hat der AG ab dem 8.7. ein unbefristetes Arbeitsverhältnis geschlossen, aber das scheint er nicht wissen zu wollen. Er könnte ja Geld sparen…

Gruß Eillicht zu Vensre

Gruß
Silverlady

Hallo

Allerdings will der Arbeitgeber erst einen Vertrag ab dem 1.8.
anbieten.
Der Ausbildungsvertrag endete am 7.7.09. Zu diesem Zeitpunkt
musste auch die Abmeldung als Azubi bei der Krankenkasse
erfolgen.
Wenn der AG nun erst zum 1.8. die Person als Angestellte
melden will?
Was hat der ehemalige Azubi in der Zwischenzeit getan? Schwarz
gearbeitet… So sehe ich das.

Nö. Er bekommt ja Azubi-Gehalt. Es ist also „nur“ ein Fall von zuwenig Lohn zahlen.

Gruß,
LeoLo

@LeoLo:

Das finde ich nicht.
Er muss seinen Azubi ja zum 7.7. bei der Krankenkasse abmelden, alles andere wäre falsch.
Wenn er Azubi-Gehalt weiter zahlt, unterschlägt er auch noch Sozialversicherungsbeiträge.

Gruß
Silverlady

Hallo

Vom Wiederholen wird es auch nicht richtiger.

Angenommen der AG zahlt ab 08.07. weiter Azubi-Gehalt. Der Azubi klagt im August rückwirkend auf Zahung eines betriebsüblichen Gesellen-Gehaltes. Azubi gewinnt. AG muß nachzahlen.

Willst Du mir jetzt ernsthaft erzählen, daß der AG dann auch noch ein Verfahren wegen Sozialversicherungsbetrug, Unterschlagung und/oder Schwarzarbeit am Hals hat? Nö. Niemand käme auf die Idee, weil diese Tatbestände eben nicht vorliegen. Die einzige Ungerechtigkeit bleibt die zu niedrige Vergütung. Und wo ist hier eine Unterschlagung (http://www.rechtslexikon-online.de/Unterschlagung.html)?

Mit Deiner Argumentation würde sonst auch jeder AG Schwarzarbeit betreiben, der seinen Angestellten zuwenig Lohn zahlt. Sei es durch falsche Eingruppierung oder einfach bloße Knickerigkeit oder warum auch immer.

Übrigens hat die Vorgehensweise des AG eventuell sogar für den AN einen Vorteil. Durch den Abschluss des AV ab August fällt die Möglichkeit der Zeitbefristung ebenso weg, wie die Möglichkeit nach Sachgrund (Anschluss an Ausbildung) zu befristen. Die Gehaltsdifferenz kann der AN später immer noch versuchen einzuklagen, solange keine Ausschlussfristen ihm da einen Strich durch die Rechnung machen. Jenachdem, was für ein AV geplant ist, würde ich als Azubi/AN ernsthaft darüber nachdenken, darauf erst einmal einzugehen.

Gruß,
LeoLo

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Guten Tag,
also nun ist folgendes passiert, Person X hat sich es schriftlich geben lassen, dass der lohn im august nachgezahlt wird. Also somit auch Rechtswirksam. Damit wäre das Problem vom Tisch. Zu dem Thema mit dem Buchhalter sag ich nur soviel, Buchhalter und Chef sind Privat ziemlich dicke miteinander, also ist davon auszugehen das „die sich das so drehen wie sie es brauchen“.
Vielen Dank für eure hilfreichen Antworten.
gruß gnorkill