Guten Tag,
habe folgendes Bespiel für euch:
Azubi X hat am 7.7.09 seine letzte Prüfung bei der IHK bestanden und die Bestätigung auch noch am selben Tag seinem Chef vorgelegt. Die Übernahmebestätigung erfolgte mündlich, alle Details wir Probezeit,Urlaub und Gehalt waren abgeklärt.
Arbeitsvertrag wurde hinausgezögert da die dafür zuständige Person im Urlaub war. Im normalfall müsste ja nun der Arbeitsvertrag zurückdatiert werden auf den ersten richtigen Arbeitstag den 8.7.09.
Person X hat gestern den Arbeitsvertrag bekommen, auf diesem ist aber der 1.8.09 als beginn des Arbeitsverhältnisses angegeben, nach näherer Rückfrage mit dem Chef meinte dieser,dass unser extern sitzender Buchhalter nur volle Monate abrechnen kann. Ist das wirklich so? Nachdem Person X nicht diesem Vertrag einwilligte da noch der letzte Monat 2 Tage Azubigehalt und die restlichen 28 Tage volles Gehalt gezahlt werden müssten, meinte der Chef, dass er das nächsten Monat „irgendwie“ mit seinem Buchhalter machen würde. Meines Erachtens ist es nur ein Vorwand der Person X den letzten ihm zustehenden Monat ein volles Gehalt zu zahlen.
Problematisch istnur,würde sich Person X auf diese mündliche Zusage der „irgendwie“ Nachzahlung eingehen und den Arbeitsvertrag unterschreiben, bedeutet das je rein rechtlich gesehen das Person X mit dem 1.8.09 einverstanden währe.
Dazu käme noch das der Chef meinte eine anteilige Berechnung des Lohnes für letzten Monat wäre nicht machbar,da der Buchhalter sonst Lizenzgebühren in höhe von 200-300Euro bezahlen müsse?
Nun die Abschlussfrage: Will hier der Chef mit Person X auf „Dummfang“ gehen oder ist das mit einer Anteiligen Nachzahlung wirklich so schwierig?
Ich hoffe ich hab nicht zuviel durcheinander geschrieben. Für Rückfragen stehe ich jederzeit zur Verfügung.
Gruß gnorkill