Lohnnachzahlung

Hallo - folgender Sachverhalt: Arbeitsvertrag ab 15.2.10
enthält . neue Konditionen, 80 Std. pM und höherer Std. Lohn. Vertrag erst in 3/11 von AN unterschrieben. Gearbeitet wurde aber 80 Std.pM. Muss der AG den neuen
Lohn rückwirkend zahlen, also ab 15.2.10 oder erst ab Unterschrift 1.3.11???

Hallo,

wenn der Vertrag ab 15.2. gelten soll, ist es meiner Meinung nach egal, ob er erst am 1.3. unterschrieben wurde (nehme mal an, dass sich die Parteien einig waren über den Zeitraum der Änderung).
Also müssten die Mehrstunden die ab dem 15.2. erbracht wurden, auch mit höherem Stundenlohn abgerechnet werden.
MfG Corinna

Hallo
Was steht denn im Arb-Vertrag vom 03-11 drin - den Sie ja sicher auch unterschrieben haben -. Ab wann gilt denn nach diesem Vertrag die neue Vergütung und die vereibarten 80 Std/Wo?
Grundsaätzlich gilt natürlich der Zeitpunkt der tatsächlichen Änderung wie vereinbart. Es sein denn, im neuen Arb.-Vertrag steht was Anderes drin.
Eudemos

Hallo,
ich bin zwar kein Experte fürs Arbeitsrecht, aber wenn der Vertrag (Beginn 15.2.2010) als Änderungsdatum enthält, so müsste auch ab diesem Zeitpunkt der höhere Std.-Lohn gezahlt werden.
Meine persönliche Meinung hierzu: Eine Firma, die ab 15.2.2010 neue Konditionen mit seinem Mitarbeiter vereinbart, lässt sich nicht die Zeit, erst ein Jahr später den Änderungsvertrag zu unterschreiben, es sei denn, dass man hier den AN nur ködern wollte und schön weiter den „alten“ Std.Lohn zahlt! Dies wäre dann eine Sache für das Arbeitsgericht!
W.T.

Hallo,

das sind Vertragssachen, zu denen ich keine Auskunft geben kann.
Gruß

Der Lohn muß ab dem Datum gezahlt werden das im Arbeitsvertrag festgeschrieben wurde, dabei spielt das Datum der Unterschrift keine Rolle.
LG