Lohnpfändung

Hallo!

Person A ist überschuldet. Gläubiger möchte vollstrecken und lässt den GV mit einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss losrennen. Der Arbeitgeber ist allerdings alt - der neue wohl nicht bekannt. Person A möchte unbedingt um jeden Preis vermeiden, dass der neue Arbeitgeber davon erfährt, weil es sich um einen Privathaushalt mit wertvollen Gegenständen handelt und der sie sofort kündigen würde. Was kann sie tun?

MfG
Nyhr

Hallo!

Person A ist überschuldet. Gläubiger möchte vollstrecken und
lässt den GV mit einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
losrennen. Der Arbeitgeber ist allerdings alt - der neue wohl
nicht bekannt. Person A möchte unbedingt um jeden Preis
vermeiden, dass der neue Arbeitgeber davon erfährt, weil es
sich um einen Privathaushalt mit wertvollen Gegenständen
handelt und der sie sofort kündigen würde. Was kann sie tun?

Mit Gläubigen und Gerichtsvollzieher Kontakt aufnehmen und gemeinsam einen Rückzahlungsplan ausarbeiten. Eventuell Privatinsolvenz in Betracht ziehen.

Gruß
Mike

Hallo!

Person A sollte sich sofort an eine Schuldnerberatung wenden, um mit den Gläubigern zu einer einhaltbaren Zahlungsvereinbarung zu kommen. Gleichzeitig sollte Person A alle irgend verzichtbaren Ausgaben unterlassen, verzichtbare Versicherungen und Abonnements schnellstmöglich kündigen, keine neuen Zahlungsverpflichtungen eingehen und keine Ratenkäufe tätigen. Gegenüber dem Arbeitgeber ist Offenheit angesagt. Es ist besser, er erfährt vom Beschäftigten von den Problemen und weiß, daß die Probleme in Regelung begriffen sind, als wenn er unerwartet die Kontenpfändung auf dem Tisch hat.

Gruß
Wolfgang

Um den GV zu stoppen gibt es meines Erachtesn nur eine Maßnahme: Schulden tilgen. Wenn der GV bereits unterwegs ist, ist die Zeit für Verhandlungen vorbei. Der GV wird seine Arbeit tun, sofern der Auftraggeber ihn nicht zurückruft.