Lohnpfändung

Wie ist das bei einer Lohnpfändung bei Ehepaaren wenn beide Berufstätig sind ohne Kinder. Gilt die Ehefrau als Unterhaltsberechtigt obwohl sie selbst Geld Verdient? wegen der pfändungshöhe.
Mfg Bernd

Wie ist das bei einer Lohnpfändung bei Ehepaaren wenn beide
Berufstätig sind ohne Kinder. Gilt die Ehefrau als
Unterhaltsberechtigt obwohl sie selbst Geld Verdient? wegen
der pfändungshöhe.
Mfg Bernd

Hi!
Ich verstehe nicht ganz die Frage muss ich gestehen. Wenn ihr die Schuldner seit, dann könnt ihr, wenn ich das richtig gelesen habe, beide belangt werden.
Die Höhe der Pfändung wird festgelegt. Da habe ich dies gefunden.

In den ersten 14 Tagen nach Erhalt des Pfändungsbeschlusses muss der Arbeitgeber eine Erklärung abgeben, in dem die Lohn-/Gehaltsansprüche des Schuldners und die pfändbaren Beträge aufgeführt sind. Für die Ermittlung der nicht pfändbaren Beträge nutzt der Arbeitgeber die amtliche Pfändungstabelle. Hier steht auf den Cent genau, wie viel nicht pfändbar ist, d.h. wie viel der Schuldner bei welchem Netto behalten darf. Außerdem dürfen bestimmte Sonder-Arbeitseinkommen wie Urlaubsgeld etc. nicht oder nur teilweise gepfändet werden.

Hoffe dies hilft weiter?

Wie ist das bei einer Lohnpfändung bei Ehepaaren wenn beide
Berufstätig sind ohne Kinder. Gilt die Ehefrau als
Unterhaltsberechtigt obwohl sie selbst Geld Verdient? wegen
der pfändungshöhe.
Mfg Bernd

Hallo Bernd,

wenn beide Schuldner sind (gemeinsam unterschriebener Darlehensvertrag,
Mietvertrag, …), dann gilt zunächst einmal bei jedem die
Pfändungsgrenze mit 1 Unterhaltspflicht. Das Amtsgericht kann aber auf
Antrag des Gläubigers die Pfändungsgrenze herabsetzen (0
Unterhaltspflicht).

Grüße
EK