Hallo
Mal angenommen ein Mann muß Unterhalt zahlen, kann dieses aber aus Finanzieller Notlage nicht, da er nur einen Job hat, der so viel bringt, wie er gerade mal so zum leben braucht (sagen wir 800 Euro im Monat). Nun beginnt das Jugendamt sein Gehalt zu pfänden, so das alles über 800 Euro dem Jugendamt zugeht. Derweil steigt die Restschuld auf einige Tausend Euro an.
Wenn nun durch einen Glücklichen Zufall der Mann einen anderen Job bekommt, wo er zwar länger arbeiten muß, dafür (bzw. dadurch) aber auch mehr verdient (sagen wir 1300 Euro), kann er dann wohl zum Jugendamt hingehen und sagen „Ich kann nun den Unterhalt zahlen“ und zahlt Monatlich die 300 Euro Unterhalt und hat fortan 1000 Euro für sich, oder wird ihm so lange alles über 800 Euro gepfändet, bis die Schuld abgetragen ist ?
Vielleicht hat je jemand Erfahrungen damit.
Hallo,
eigentlich ist es bei Unterhaltsschulden auch nicht anders als bei allen anderen.
Alles was über dem jeweils unpfändbaren Einkommen liegt wird gepfändet.
Im Falle der Lohnpfändug wird der „überschüssige“ Betrag direkt vom Arbeitgeber an den Gläubiger, hier das Jugendamt abgeführt. Wieviel konkret pfändbar ist ergibt sich aus der ZPO, für Arbeitseinkommen aus §§ 850 ff ZPO. Für eine konkrete Berechnung im Einzelfall sollte ein Anwalt zugezogen werden.
Dabei ist zur berücksichtigen, dass bei minderjährigen Unterhaltsberechtigen verminderte Pfändungsgrenzen gelten. Liegt der absolut unpfändbare Betrag nach der Anlage zu § 850c ZPO derzeit bei 989,00 EUR, dürfte das absolut unpfändbare Einkommen bei minderjährigen Unterhaltsberechtigten irgendwo um die 700,00 EUR kreisen, darauf legt mich bitte aber nicht fest.
Unter Umständen würde ich empfehlen mit dem Jugendamt zu verhandeln, um möglicherweise eine geringere Rate zu erzielen. Dabei spricht jedoch das Vorliegen eines vollstreckbaren Unterhaltstitels wohl dafür, dass alle Versuche sich gütlich zu einigen bereits im Vorfeld gescheitert sind, womit jetzt guter Rat natürlich teuer ist. Auf einen Versuch käme es dennoch an.
Viele Grüße
Bernhard
Hallo!
Wenn es sich bei dem „anderen Job“ um eine Tätigkeit bei demselben Arbeitgeben handelt, bleibt die Pfändung unverändert bestehen. Der Arbeitgeber wird weiterhin den Betrag an das Jugendamt abführen, der über der von Gericht festgelegten Pfändungsfreigrenze liegt. Der Betrag, der über den geschuldeten monatlichen Unterhalt hinausgeht, dient dann zur Tilgung der Rückstände.
Wenn es sich um einen Job bei einem anderen Arbeitgeben handelt, muß das Jugendamt das Arbeitseinkommen erneut pfänden. In diesem Fall könnte mit dem Jugendamt über einen Verzicht auf die Pfändung des Arbeitseinkommens gesprochen werden. Voraussetzung dafür wäre, dass der Unterhaltsschuldner nicht nur den geschuldeten monatlichen Unterhalt in voller Höhe zahlt, sondern auch einen angemessenen Betrag zur Tilgung der Unterhaltsrückstände. Das Jugendamt muß nicht auf ein solches Angebot eingehen; es bestehen aber gute Chancen, dass es sich auf eine solche Vereinbarung einlassen wird, solange der Unterhaltsschuldner den übernommenen Verpflichtungen pünktlich nachkommt.
Gruß, Franz
Hi
Der andere Job wäre in der Tat in einer anderen Firma.
Außerdem kam es damals zu keinem (dem Schuldner bekannten) gerichtlichen Urteil (bzw. war der Schuldner nicht anwesend, falls er überhaupt anwesend hätte sein müssen).
Es war einfach so, das der Schuldner nicht zahlen konnte und deswegen eben diese Pfändung eingetreten ist (wobei dem Schuldner auch nie ein richtiges Forumlar oder Bescheinigung zugeteilt wurde, auf dem stand wo und mit welchem Vermerk das Geld überwiesen werden mußte. Bei Nachfragen, sagte die Frau nur „Unten steht die Bankverbindung, einen Betreff brauchen Sie nicht“, das kam dem Schuldner sehr suspekt vor).
Ich sage mal, wenn dem Schuldner die Möglichkeit gegeben wird statt sagen wir 700 Euro dem Jugendamt via Pfändung „zukommen“ zu lassen lieber eine „Reguläre Zahlung“ von sagen wir 500 Euro einzustellen, wäre das vermutlich die bessere Lösung, weil der Schuldner mehr Geld für sich hat (naja… Oder für das „tägliche Leben“.
Wenn dem Schuldner aber bis zum Lebensende eine Schuld aufgelastet wird, die in die 10.000er Höhe geht und diese im Leben nicht wieder abbezahlen kann, fragt sich der Schuldner, wofür er überhaupt noch zu leben hat.
Aber das ist eine andere Geschichte.
Mir ging es nur darum, ob eine Möglichkeit besteht und so wie es aussieht scheint es ja zumindestens eine kleine Chance dafür zu geben.
Gruß
Andreas