Hallo,
nehmen wir an Person A hat ein Versäumnisurteil erhalten,wodurch eine Lohnpfändung ergangen ist, wie ist es jetzt mit der Auszahlung, sprich nehmen, wir an der Streitwert nebenst. Zinsen wir von Person A gezahlt, also so dass normal die Lohnpfändung erlischt, weil es ja die Forderung war, kann da der Anwalt B ( also Gegenseite) einfach sagen, ne erst möchte ich noch die Anwaltskosten haben, solange besteht noch die Lohnpfändung??
Vielen dank für die antwort
Hallo,
Person A müsste vom Gläubiger auch eine Kopie der Pfändung erhalten haben. Daraus kann er genau ersehen, welchen Betrag das Gericht „genehmigt“ hat. Typischerweise besteht das aus
- Hauptforderung
- Gerichtskosten für Pfändung
- andere „festgesetzte Kosten“ (z.B. für Nahnbescheid u.a.)
- Kosten des RA
- Zinsen.
Dazu kommen dann noch die Kosten der Zustellung der Pfändung.
Das Gericht prüft das auch, wenn der RA also dort Kosten reinmogelt, die er nicht beanspruchen darf, werden die gestrichen.
Es wird so lange pfändbares Gehalt einbehalten, bis die Gesamtsumme getilgt ist. Das ein grosser Teil der Gesamtsumme Kosten sind, ist völlig normal.
Ich habe sehr viel mit Pfändungen zu tun (nicht als Schuldner…) und sehe extreme Sachen, z.B. eine Hauptforderung von 20 Euro, die schon einige Jahre alt ist und sich mühelos auf 300 Euro Gesamtbetrag hochschaukeln kann.
Gruss Hans-Jürgen
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Ich stimme Hans-Jürgen zu. Du solltest Dir den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss mal genau ansehen… Hieraus kannst Du erkennen, wie hoch die Forderung gegen Dich ist und welcher Betrag gepfändet wird…
Wenn Du die Lohnpfändung aus der Welt schaffen möchtest, könntest Du versuchen, die Gegenseite dazu zu bewegen, die Pfändung ruhend zu stellen.
Gruß Caroline
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