erst mal danke im voraus,jemand hatte mist gebaut und dessen lohn wurde gepfändet. nach der pfändungzahlung sein chef verlangt von ihm € 50 bearbeitungsgebühr,…?
muss er dies zulassen?
MfG
Alberto
Hallo Alberto,
muss er dies zulassen?
nein, guckst du hier http://www.kanzlei-khn.de/index.php?option=com_conte…
Da durch eine Lohnpfändung schon ein erheblicher Mehraufwand in der Lohnbuchhaltung stattfindet, versuchen es die AG immer wieder.
Viele Grüße
Gesine
MfG
Alberto
Äpfel und Birnen
Hi!
nein, guckst du hier
http://www.kanzlei-khn.de/index.php?option=com_conte…
Ich finde es immer wieder prickelnd, wenn Leute eine Antwort geben, diese mit Quelle sogar belegen und dann nicht einmal selbst lesen, was genau in dem Urteil denn so steht …
Hier geht es nur darum, ob eine Pauschale in einer B…
Einer individuell vereinbarten Pauschale steht nicht viel im Wege (mal ein Link, den auch ein Laie versteht)
Da durch eine Lohnpfändung schon ein erheblicher Mehraufwand
in der Lohnbuchhaltung stattfindet, versuchen es die AG immer
wieder.
Dem steht auch nicht wirklich viel entgegen, wenn man es vorher einzelvertraglich vereinbart - auch, wenn ich es unmöglich finde, denn eine Pfändung zu bearbeiten ist wirklich kein Hexenwerk!
Im Ergebnis ist Deine Antwort also (vermutlich!) korrekt, denn nachher zu kommen und die Hand aufzuhalten ist nicht möglich.
Nur Deine gesamte Begründung und die Behauptung, es sei nicht möglich, ist totaler Blödsinn.
Gruß
Guido
Hallo Guido,
ich habe mich jetzt durch das ganze Urteil gelesen.
Du hast Recht, es geht um die Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung.
Ich habe auch Recht, wenn ich sage, dass es keine gesetzliche Regelung gibt, die eine Kostenübernahme durch den AN erlaubt.
Das Urteil geht hier sogar explizit darauf ein:
>Die Beklagte hat keinen gesetzlichen Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Bearbeitung von Gehaltspfändungen. Ein solcher Anspruch folgt weder aus Vorschriften der ZPO noch aus Bestimmungen des BGB.
Kleines Missverständnis
Hi Gesine,
Ich habe auch Recht,
Du, ich glaube, da gibt es ein Missverständnis!
Ich war gar nicht so sauer über Deine Antwort, ich bin angepisst über den drittklassigen Anwalt, der ein Urteil nicht zu lesen in der Lage ist und Aussagen trifft, die ganz einfach mal sachlich falsch sind!
wenn ich sage, dass es keine gesetzliche
Regelung gibt, die eine Kostenübernahme durch den AN erlaubt.
Nun, die Grundlage existiert (oder besser: KANN existieren) ganz einfach durch eine weitgehend herrschende Vertragsfreiheit …
Vielleicht sollte der UP mal schreiben, was denn diesbezüglich
im Arbeitsvertrag steht.
Ich weiß, dass ich mich jetzt weit aus dem Fenster lehne, aber wenn er schreibt, dass der AG JETZT die Hand aufhält, kann man fast davon ausgehen, dass eben nichts vereinbart ist.
VG
Guido