Lohnabtretung bei einem Arbeitnehmer
WANN ist ein Arbeitgeber verpflichtet, einer Lohnpfändung
nachzukommen?
Sofort nach Zustellung des PfäB. Binnen der vorgegebenen Frist, hat er sich zunächst gegenüber dem Gläubiger zu erklären.
Reicht es schon aus, wenn der Kreditvertrag, der
zu der Lohnpfändung geführt hat und dem AG auch in Kopie zur
Einsicht vorgelegt wird,
Nein. Denn liegt keine Pfändungsmaßnahme vor!
den Passus „SICHERUNGSABTRETUNG“ - a)
Eine Abtretung ist keine Pfänung! Die Abtretungserklärung kann jeder Schuldner nach eigenem Willen erklären. Manche Gläubiger fordern dies bei bestimmten Geschäften, wie z.B. Konsumentenkredite.
Ansprüche gegen den jeweiligen Arbeitgeber … enthält und
eine Kanzlei eben diesen auffordert, als „Drittschuldner“
tätig zu werden oder bedarf es einer GERICHTLICHEN
Aufforderung, damit das Ganze rechtswirksam wird und auch der
AG haftbar gemacht werden kann?!
Es reicht die Aufforderung. Die Abtretung wird damit offengelegt.
Die Frage ist, ob sie überhaupt wirksam ist. In manchen Arbeitsverträgen ist die Lohnabtretung ausgeschlossen.
Bedanke mich vielmals für Eure Hilfe im Voraus !!!
MfG