Lohnpfändung bei Unterhalt

Hallo, ich bin geschieden habe 2 Kinder mit meiner Exfrau, ein drittes mit einer anderen Frau.
Die Kreisverwaltung pfändet schon seit längerem direkt meinen Lohn, nun kam raus das die Pfändung nicht auf alle 3 Kinder aufgeteilt wurde. Die Stadtverwaltung hat für das 3. Kind kein Geld erhalten und nun per Gerichtsbeschluss den pfändungsfreibetrag auf 1000 Euro reduzieren lassen. Mit der Begründung das ich -keinen- Unterhalt für alle Kinder zahlen würde.

Da 1000 Euro in der heutigen Zeit leider nicht mehr ausreicht um Wohnung, Auto usw zu unterhalten versuche ich schon seit längerem das mein Pfändungsfreibetrag erhöht wird.

  1. was kann ich tun um die falschen Angaben bei Gericht in Ordnung zu bringen und zumindest den Grundfreibetrag wieder zu sichern?
  2. ist z.b. Eine Pauschale monatliche Fahrtkostenerstattung pfändungsfrei?
  3. wie verhalte ich mich richtig? Hartz 4 ist für mich -keine- Option

Herzlichen Dank für eure Hilfe

Gruß Sven

Hallo1

War es Aufgabe der Verwaltung das gepfändete Geld gleichmäßig unter den Kindern zu verteilen ?
Ich glaube nein,
Man hat offenbar den vollen (?) Anteil für 2 Kinder bezahlt und du hättest für das 3. Kind selbst zahlen müssen aus dem dir noch verbleibenden Geld.

zu 2) die Pauschale ist Teil deines Einkommens

zu 3) Nun, man kann sich sicher nicht aussuchen, Arbeit und mit dem Geld auskommen oder Hartz IV beantragen- was ja sicherlich nicht mehr Geld bedeuten dürfte.

und zu 1). Versuche das zu erklären, dass Du von falschen Voraussetzungen ausgegangen bist. Aber hätte dir nicht klar sein müssen, das gepfändete Geld reicht gar nicht für 3 Kinder aus ?

MfG
duck313

Hi,

gab’s dazu keine Rechtsbehelfsbelehrung? Wenn ja, wie lautete der genaue Text? Und: Ist die darin enthaltene Frist schon abgelaufen?

Gruß
Christa