Bei A wird von B gepfändet, dies berechnt jedoch die Firma von A.
Diese rechnet zu dem lohn den geldwerten Vorteil des Dienstwagens hinzu und den Urlaubsausgleich. Jedoch kriegt A das Geld vom geldwerten Vorteil erst hinzugerechnet und muss A bei den abzügen ein Nutzungsgeld zahlen wo dieser geldwerter Vorteil wieder mit abgezogen wird. Wird dan trotzdem der ganze hinzugerechnet oder nur die differenz zwischen dem gw. Vorteil und Nutzungsgebühr?
Und der Urlaubsausgleich ist Urlaubsgeld anteilig, weil es Urlaubsgeld an sich nicht gibt, also ist es doch nicht pfändbar oder?
danke