kann mir jemand evtl. beantworten, wenn ein Gläubiger bis zur Pfändungsuntergenze das Gehalt pfändet, könnten ggf. nachfolgende Gläubiger auch was von dem großen Kuchen abhaben wollen. Ist dem 1. Gläubiger seine Pfändung bzw. Forderung geschüzt und der Rest muss warten? Oder würde ein Insolvenzantrag eines nachraningen Gläubigers ggf. zu einer Quotenverteilung zwingen?
sprichst Du von Insolvenz oder von einer gerichtlich durchgesetzten Geltendmachung eines einzelnen Anspruchs durch einen mehrerer Gläubiger?
Ich bin kein Experte, aber soweit ich weiß würde ein auf den Insolvenzantrag hin eröffnetes Insolvenzverfahren das Vermögen des Schuldners erfassen (Offenbarungseid) um die Schulden bei den Gläubigern gleichmäßig zu Tilgen.
In einer einschlägigen Fernsehsendung versucht Herr Zwegert in der Regel eine solche Privatinsolvenz zu vermeiden, indem er vorher einen Teil der Schulden tilgt und Kompromisse mit den anderen Gläubigern schließt.
Kurz: meines Wissens kann man vor einer Privatinsolvenz bestimmen, welche Schulden man begleicht, nachher wird der Kuchen aufgeteilt. Aber auch nur bedingt, weil beim Offenbarungseid auch die kürzlich abgeschlossenen Kapital-/Wertverschiebungen geprüft und evtl. rückgängig gemacht werden können. Es hilft also nicht, sein Kapital einem Freund zu überweisen und dann Privatinsolvens anzumelden.
Keine Gewähr, für individuelle Fälle konsultiere einen Anwalt.
danke für diese ausführliche Antwort. Aber der Sachverhalt sieht oder könnte so aussehen. es gibt keine Insolvenz und ich hoffe, es wird sie auch nicht geben. Mittlerweile hat sich ein Gläubiger in der Pfändung alles genommen, was mtl. möglich ist. Nun kommt aber ein 2. und versucht zu pfänden, demnach ist er nachrangig. wenn ihm das jetzt missfällt, könnte er Insolvenzantrag stellen. Ob dieser durchgeht, ist erstmal egal. Meine konkrete Frage ist " müsste für den Fall, dann der 1. in eine Quotenverteilung einsteigen"? damit wäre ja sein Bemühen und Erfolg hinfällig. Oder???