Hallo zusammen,
folgende Situation:
Person A (volljährig) will mit Person B (nicht volljährig) eine WG eröffnen. Unterschrieben wird der Mietvertrag von Person A selbst und der Mutter von Person B.
Die Wohnung wurde ab April 08 gemietet. In den Monaten April und Mai hat Person A aber noch in einer anderen Wohnung gewohnt. Um keine doppelte Miete zu bezahlen, haben sich die Eltern von Person B angeboten „Keine Sorge, wir übernehmen das (Mietkosten der Monate April und Mai = 425€“. die Mietkosten zu tragen. Es ist MÜNDLICH geschehen, es gibt nichts Schriftliches (Außer den Mietvertrag indem soetwas aber nicht festgehalten wurde).
Nun fordern die Eltern von Person B - Person A zur Rückzahlung auf - eine schriftliche letzte Mahnung wurde an Person A verschickt, obwohl vorher nur per Telefon darüber gesprochen wurde.
Person A ging immer davon aus, dass die Eltern das übernehmen (also die vollen Mietanteile der beiden Monate übernehmen). Nun drohen die Eltern der Person A zum Rechtsanwalt zu gehen und eine Lohnpfändung zu starten. Das Einkommen von Person Abeträgt: 690€ netto + 165€ Kindergelt.
Ist die Lohnpfändung rechtsmäßig?
Was könnte noch geschehen?
Was könnte Person A nun am besten machen?
Über Antworten oder andere Ratschläge würde ich mich freuen.
Vielen Dank und viele Grüße
Stella