lohnpfädung mit auszahlstopp eingegangen
wie geht es weiter wann wird es aufgehoben
Lustig: Wenn man „lohnpfändung auszahlstopp“ bei Google eingibt, kriegt man zu 50% Deine Anfrage. Insofern kann ich beruhigt sein, dass da kein Rechtsbegriff an mir vorbei gegangen ist.
Bedeutet „Auszahlstopp“, dass der Arbeitgeber gar nichts an den Arbeitnehmer zahlt, so ist das rechtswidrig. Den unpfändbaren Betrag - wie man den errechnet, bekommt der Arbeitgeber mit dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erläutert - muss er auszahlen. Wenn nicht, Gericht.
Zahlt er den überschießenden Betrag nicht aus, dann endet die Pfändung, wenn der Gläubiger sein Geld hat.
danke und was heist das jetzt genau für
denjegen es sind auch andere kosten damit verbunden strom zahlen arbeitgeber kennt sich angeblich nicht damit nicht aus genausowenig mit ausfülllen eines formulars für p-konten. desweiteren eine andere frage bekommt man wenn eine ev gemacht wurde irgendeinen beweiss darüber?
gutefrage wie beweist man eigentlich das man ohne bezug ist.
Hallo,
der Arbeitgeber hat als Drittschuldner da Pflichten, dann muss er eben seinen Steuerberater oder Anwalt fragen.
Hier ist mal eine Übersicht der Begrifflichkeiten und des Ablaufs. Vielleicht ist der Auszahlstopp auch das vorläufige Zahlungsverbot?
http://www.br-wiki.de/Checkliste:_Lohnpfändung_und_A…
Er muss den unpfändbaren Betrag auszahlen und das kann er anhand von Tabellen ermitteln, die man auch überall ergoogeln kann.
VG
EK
danke und was heist das jetzt genau für
denjegen es sind auch andere kosten damit verbunden strom
zahlen
Der Pfändungsfreibetrag ist hoch genug, um die laufenden Kosten einer bescheidenen Lebensführung zu decken.
arbeitgeber kennt sich angeblich nicht damit nicht
aus
Dann steht der Arbeitgeber in der Pflicht, sich schleunigst zu informieren. Wie gesagt, im Pfändungs- und Überweisungsbeschluss steht das in der Regel schon drin, wieviel man dem Arbeitnehmer auszahlen kann bzw. muss.
genausowenig mit ausfülllen eines formulars für p-konten.
Wenn der Arbeitgeber ein P-Konto führt, sollte man dringend eine neue Arbeitsstelle suchen.
desweiteren eine andere frage bekommt man wenn eine ev gemacht
wurde irgendeinen beweiss darüber?
Naja, eine Protokollabschrift sollte man schon erhalten, damit man weiß, was man da eidesstattlich versichert hat. Und wenn man die verbummelt, kann man auf das öffentliche Schuldnerverzeichnis verweisen, in dem man drei Jahre lang mit dem Vermerk „EV“ geführt wird.
off topic Bescheinigung P-Konto
Hi!
genausowenig mit ausfülllen eines formulars für p-konten.
Wenn der Arbeitgeber ein P-Konto führt, sollte man dringend
eine neue Arbeitsstelle suchen.
Der AG kann auf einem Formular das bescheinigen, was ihm nachgewiesen ist, damit die Bank weiß, was als Freibetrag zu hinterlegen ist.
Gruß
Guido
ok aber der ag führt keins
A N will eins eröffnen