Lohnpfändung, müssen andere Gläubiger vom

… Rest bedient werden?
Hallo,
bei meinem Bruder will die Bank wegen Zahlungsschwierigkeiten eine Lohnpfändung durchführen. Wenn die Bank pfändet bleibt ihm und seiner Frau und Kind das nicht zu pfändende Einkommen…soweit komme ich klar aber nun die Frage:
Er hat noch einige andere Gläubiger, muss er dann von dem eigentlich ja nicht pfändbaren Einkommen die anderen Gläubiger bedienen oder muss er diesen dann irgendwie mitteilen, dass er nur noch das Einkommen hat?

Hallo!

Er muss schon, er muss seine Schulden bezahlen. Aber keiner kann ihn dazu zwingen wenn er es nicht macht, da sein Einkommen ja unterhalb der Pfändungsgrenze liegt nachdem die Bank zugeschlagen hat. Und wenn er die Gläubiger nicht mehr bedient, dann kommt Gerichtsvollzieher, Privatinsolvenz o.ä…

Besser er bemüht sich schleunigst zu einer Schuldnerberatung.

gruß
derschwede77

Hallo, wenn diese anderen Gläubiger auch Lohnpfändung beantragt haben,
müsste m.E. der Arbeitgeber als Drittschuldner den „Anderen“
mitteilen, dass bis auf weiteres nichts zu holen ist. Gruß

Hallo,

das ist mal wieder so eine Frage von der Sorte „ich krieg die Tür nicht zu“. Natürlich muss man nicht mehr bedienen als pfändungsfrei zur Verfügung steht. Aber ist es geschickt, das jetzt einfach „laufen zu lassen“, sich Titel um Titel einzufangen, dann Eidesstattliche Versicherung, Insolvenz, … Oder wäre es vielleicht doch geschickter, pro aktiv auf die anderen Gläubiger zuzugehen, zu schauen, was man noch irgendwie freiwillig abtragen kann, und so diesem Drama versucht aus dem Wege zu gehen???

Gruß vom Wiz