Hallo,
folgender Fall:
Arbeitnehmer A hat einen neuen Job angeboten bekommen, der Arbeitsvertrag seitens des Arbeitgebers B liegt A zur Unterschrift vor.
In dem Arbeitsvertrag findet sich der Satz „Lohnabtretungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen Zustimmung des Arbeitsgebers“.
Nun liegt bei A eine Lohnpfändung wegen ausstehender Unterhaltszahlungen vor.
Im Vorstellungsgespräch fragte B nicht danach.
Kann B nun den Arbeitsvertrag für nichtig erklären wenn A ihn unterschreibt und B dann über die Lohnpfändung in Kenntnis setzt?
Danke für eine Info.
grisu112