Lohnpfändung-neuer Arbeitsvertrag

Hallo,

folgender Fall:

Arbeitnehmer A hat einen neuen Job angeboten bekommen, der Arbeitsvertrag seitens des Arbeitgebers B liegt A zur Unterschrift vor.

In dem Arbeitsvertrag findet sich der Satz „Lohnabtretungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen Zustimmung des Arbeitsgebers“.

Nun liegt bei A eine Lohnpfändung wegen ausstehender Unterhaltszahlungen vor.

Im Vorstellungsgespräch fragte B nicht danach.

Kann B nun den Arbeitsvertrag für nichtig erklären wenn A ihn unterschreibt und B dann über die Lohnpfändung in Kenntnis setzt?

Danke für eine Info.

grisu112

Hallo,

eine Pfändung hat nichts mit Lohnabtretung zu tun. Lohnabtretung ist etwas, was man freiwillig tut, z.B. als Sicherheit für einen Kredit. Lohnpfändung ist eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme, die ein AG nicht ausschließen kann.

Es gibt also kein Problem - der AG kann natürlich kündigen.

VG
EK