Wer zählt bei der Lohnpfändung als unterhaltspflichtige Person, bin verheiratet , 1kind auf Steuerkarte, ist aber mei Stiefkind, der leibliche Vater zählt kein Unterhalt , das müssten doch dann 2 unterhaltspflichtige sein ?? Oder liege ich falsch ?? Danke für Antworten . MfG Reinhard
Hallo,
ähm, wieso 2?
Für Stiefkinder, egal ob ein oder zwei bist Du nicht unterhaltspflichtig.
Steuerlich jedoch ist das relevant, wenn in Deinem Haushalt lebend:
http://www.steuerlinks.de/sr-enkelkinder-und-stiefki…
Im Bezug auf Pfändung sieht es schlecht aus, das wird wohl nichts…
http://www.deubner-recht.de/aktuelle-meldungen/detai…
Allerdings kann es andere Sicht der Dinge geben, das ist allerdings sehr Einzelfallabhängig.
Vielleicht hilft das …OLG Köln OLGR 2009, 775
Jedenfalls kommst Du da um anwaltliche Beratung nicht herum.
Gruß