Lohnpfändung Rang

Hallo, ich bin Gläubiger und habe eine Lohnpfändung laufen. Der PfuÜB wurde 2002 zugestellt und in 12/2012 und 01/2013 haben wir erstmalig eine gepfändete Summe bezogen. Nun heißt es aber, es sei noch eine Vorpfändung vor uns da, die nun bedient werden würde. Zu dieser Vorpfändung seien im Dezember und Januar aber noch irgendwelche Daten nicht vorhanden gewesen des Gläubigers, so dass wir „zwischendurch“ begünstigt wurden. Geht das mit rechten Dingen zu, gibt es wirklich diese legale Möglichkeit, dass ich nur zwischendurch bedient werden kann? Leider habe ich meinem Anwalt bereits vor vielen Monaten das Mandat dazu entzogen, so dass ich den nicht beauftragen kann. Ich habe auch keine Info, um welche Vorpfändung es sich handelt, auf jeden Fall sei die vor mir beim AG eingegangen. Aber dann hätte doch auch in den Vormonaten nichts an mich gezahlt werden dürfen! Gibt es eine Rechtsprechung, die mich jetzt davor bewahrt, in den Hintergrund wieder zu treten? Vielen herzlichen Dank! Nähere Infos gerne auf Anfrage.

Ja, das ist ok, wenndie Vorpfändungsgläubiger nicht zu ermitteln waren, dann geht das an den nächsten. Offensichtlich sind nun aber die VorGL ermittelt und werden nun bedient…immer der Reihenfolge nach