Lohnpfändung trotz Privatinsolvenz?

Habe mich durch viele Foren gelesen, aber nichts gefunden was der Situation gleicht. Da ist eine Frau, 30 Jahre, Betriebswirtin und seit März 2011 in der Privatinsolvenz. Von ihrem Treuhänder wurde sie einmal darüber aufgeklärt dass er all ihr Geld will und das wars. Sie hatte zum Zeitpunkt der Beantragung eine schwierige Lebensphase, sich aber aufgerappelt und verdient jetzt recht gut. Ihr Gehalt wird nun auch seit März vom Treuhänder gepfändet.
Wenn sie weiter so macht, hat sie schon in 2 Jahren alle Schulden „abgezahlt“. Ja sie macht sogar Sonderschichten damit es schneller geht.
Nun erhielt sie ein Schreiben ihres Arbeitgebers in Kopie, dass einer ihrer Gläubiger das Gehalt pfänden möchte und der Arbeitgeber teilte dem Treuhänder mit, dass er nun erst diese Forderung bedienen müsse. Aber es ist ein Gläubiger der auf der Liste stand, deshalb weiß ich nicht ob es rechtens ist was da läuft.
Sie ist allgemein sehr verwirrt, weil der Treuhänder nicht mit ihr spricht oder kommuniziert. Sie habe so viele Fragen, aber wird dort behandelt wie eine Asoziale.
Sie weiß bis dato nicht wieviel Geld der Treuhänder schon gesammelt hat, weil er auch einen Immobilienanteil ausgelöst hat und sie weiß nicht ob alle Gläubiger Bescheid wissen dass sie Ansprüche stellen müssen. Sie habe mittlerweile „nur noch“ 5 Gläubiger und einer davon ist ein sehr guter Freund der ihr privat Geld geliehen hat. Ist das möglich dass er nicht informiert wird? Sie habe so viele Fragen. Gibt es eine Seite die Sie empfehlen können auf der man alles nachlesen kann? Ich lese immer nur von Unterhalt und Arbeitslosigkeit und wie man sich am besten drückt. Sie will einfach dass alles schnell vorbei ist. Was soll sie aufgrund der doppelten Pfändung am besten machen?

Falls es sich bei dem „Treuhänder“ um einen „Betreuer“ handelt, so wurde der sicher vom Amtsgericht bestellt. Genau dort kann man sich auch beschweren, wenn man unzufrieden ist mit der Betreuung durch den Betreuer.

Und hier werden Schuldner-Foren empfohlen.

Gruß aus Berlin, Gerd

Hallo,

der Insolvenzverwalter heißt bei Verbrauchern Treuhänder. Der Betreuer wird für Leute bestellt, die aus geistigen Gründen nicht mehr selbst ausreichend handeln können. Da mag es Überschneidungen geben, ist aber nicht dasselbe.

Natürlich kann man sich beim Amtsgericht auch über den Treuhänder beschweren.

Neue Pfändungen aus Forderungen vor Insolvenzeröffnung werden während des Insolvenzverfahrens nicht bedient. Handelt es sich vielleicht um eine offengelegte Lohnabtretungen z.B. aus Kreditverträgen, die nach § 114 InsO noch 2 Jahre nach Eröffnung zu bedienen ist?

Aber der pfändbare Betrag wird dadurch ja nicht größer, es sei denn, die Forderung wäre bevorrechtigt, dürfte ausnahmsweise tiefer gehen als die normale Pfändungsgrenze (weil ein Gericht anordnet, dass Angehörige herauszurechnen sind, weil es eine Forderung aus Unterhalt ist, weil es eine aus unerlaubter Handlung ist).

VG
EK

Guten Abend!

Aber der pfändbare Betrag wird dadurch ja nicht größer, es sei
denn, die Forderung wäre bevorrechtigt, dürfte ausnahmsweise
tiefer gehen als die normale Pfändungsgrenze (weil ein Gericht
anordnet, dass Angehörige herauszurechnen sind, weil es eine
Forderung aus Unterhalt ist, weil es eine aus unerlaubter
Handlung ist).

Während der Wohlverhaltensphase besteht ein Pfändungsverbot. Das gilt auch für Forderungen aus unerlaubter Handlung (solche Forderungen fallen nur nicht unter die Restschuldbefreiung). Manche Dienststellen, insbesondere Zollämter, neigen dazu, das Pfändungsverbot zu ignorieren. Diese Herrschaften schmeißen auch schon Bußgelder (die nicht unter die Restschuldbefreiung fallen) und im Zusammenhang mit dem Bußgeld angefallene Kosten und Gebühren (die unter die Restschuldbefreiung fallen) in einen Topf und versuchen, alles zusammen zu vollstrecken. Sie dürfen aber während laufender Wohlverhaltensphase gar nichts vollstrecken. Manche Behördenmenschen geben erst klein bei (machen sich bei Vorgesetzten schlau), wenn man ihnen Strafrechtliches androht.

Gruß
Wolfgang

1 Like

Hallo!

Nun erhielt sie ein Schreiben ihres Arbeitgebers in Kopie,
dass einer ihrer Gläubiger das Gehalt pfänden möchte und der
Arbeitgeber teilte dem Treuhänder mit, dass er nun erst diese
Forderung bedienen müsse. Aber es ist ein Gläubiger der auf
der Liste stand, deshalb weiß ich nicht ob es rechtens ist was
da läuft.

Das lässt die Insolvenzordnung auf gar keinen Fall zu. Der Treuhänder hat sich darum zu kümmern, dass kein Gläubiger zu Lasten aller anderen Gläubiger auf zur Masse gehörendes Vermögen greift. Übrigens wird auch kein Gerichtsvollzieher bereit sein, sich die Finger zu verbrennen, indem er gegen einen Schuldner in der Wohlverhaltensphase vollstreckt.

Sie ist allgemein sehr verwirrt, weil der Treuhänder nicht mit
ihr spricht oder kommuniziert. Sie habe so viele Fragen, aber
wird dort behandelt wie eine Asoziale.

Ein Schuldner sollte den Treuhänder nicht als Gegner betrachten, aber auch nicht als Berater. Der Treuhänder handelt nämlich im Gläubigerinteresse. Es gibt Fälle mit auf einer Linie liegenden Interessen von Schuldner und Gläubigern, aber i. d. R. ist das nicht der Fall. Deshalb sollte ein Schuldner nicht einfach mit sich umspringen und verfahren lassen, sondern selbst Aufzeichnungen führen, welche Beträge an den Treuhänder gegangen sind.

.Sie habe mittlerweile „nur noch“ 5 Gläubiger…
Waren es mal mehr Gläubiger? Wie kann das sein? Immerhin müssen alle Gläubiger gleichmäßig vom Treuhänder bedient werden.

…und einer davon ist ein sehr guter Freund der ihr
privat Geld geliehen hat. Ist das möglich dass er nicht
informiert wird?

Worüber informiert? Vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wurde eine Gläubigerliste erstellt (vom Schuldner oder einer Beratungsstelle). Die Gläubiger werden angeschrieben und haben ihre Forderung innerhalb einer Frist anzumelden. Dass der eine oder andere Gläubiger vergessen wird, kommt vor. Bei vielen Gläubigern und Kraut-und-Rüben-Buchhaltung (vulgo: Schuhkarton) des Schuldners oder unvollständiger Sammlung ungeöffneter Briefe des privaten Schuldners, sind nicht angeschriebene Gläubiger der Regelfall. Macht aber weiter nichts, denn die Verfahrenseröffnung wird veröffentlicht (aber wer liest seitenlang Kleingedrucktes in Amtsblättern…).

Gibt es eine Seite die Sie empfehlen können auf der man alles :nachlesen kann?

Ja, die Insolvenzordnung - ein verständlich abgefasstes Gesetz. Gibt’s für kleines Geld als dtv-Taschenbuch und gehört ins Regal jedes insolventen Schuldners.

Gruß
Wolfgang

Hallo,

In der Insolvenz als Gesamtvollstreckungsverfahren sind Einzelvollstreckungsmaßnahmen grundsätzlich unzulässig. Das Amtsgericht am Wohnsitz des Schuldners hat leider nicht immer Kenntnis von einer laufenden Insolvenz, bzw. rutscht da schon mal was durch. Der Schuldner sollte dies unverzüglich anzeigen bei Gericht.

Einzelvollstreckungen sind gem. § 89 II InsO nur für bevorrechtigte Gläubiger möglich wie Unterhaltsgläubiger oder Gläubiger mit einem Anspruch aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung, §§ 850d, 850f II ZPO.

Was die andere Sache mit der mangelnden Information durch den Treuhänder angeht, so ist dies natürlich bitter.

Tatsache ist, dass ein Treuhänder seine Arbeit so schlank wie möglich gestalten will, da seine Vergütung (welche ja der Insolvenzschuldner ohnehin selbst tragen muss) nicht die pralle ist.

Soweit es allgemeine Fragen gibt kann man sich an die regionalen Schuldnerberatungsstellen wenden. Die sind zwar oft stark belastet, aber dennoch meistens recht kompetent.

ml.

Hallo,

wenn Du mein Postings aufmerksam gelesen hättest, wüsstest Du, dass ich zum einen von Abtretungen und zum anderen von neuen Forderungen nach Eröffnung entstanden schrieb.

VG
EK

Hallo VeeVee,

Nun erhielt sie ein Schreiben ihres Arbeitgebers in Kopie,
dass einer ihrer Gläubiger das Gehalt pfänden möchte und der
Arbeitgeber teilte dem Treuhänder mit, dass er nun erst diese
Forderung bedienen müsse. Aber es ist ein Gläubiger der auf
der Liste stand, deshalb weiß ich nicht ob es rechtens ist was
da läuft.

es wird sicherlich eine offen gelegte Abtretung und keine Pfändung sein. Die Folge ist, wie bereits von EK erläutert, dass das wegen § 114 InsO rechtmäßig ist. Genau genommen antworte ich hierzu nur, um die Antwort von EK zu bestätigen.

Darüber hinaus hört sich das so an, als wäre die Beratung vor dem Insolvenzantrag hier durchaus unvollständig, denn es ist Teil des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens, die Sicherheiten der Gläubiger zu notieren (die Angabe ist auch Teil des Insolvenzantrags).

Sie ist allgemein sehr verwirrt, weil der Treuhänder nicht mit
ihr spricht oder kommuniziert. Sie habe so viele Fragen, aber
wird dort behandelt wie eine Asoziale.

Ich würde den Treuhänder anschreiben und um Übersendung der Berichte bitten. Wenn da eine Absage oder nichts kommt, zum Insolvenzgericht gehen und Akteneinsicht, da sind die Berichte zu sehen, nehmen. Wenn es so weit kommt, dass der Treuhänder nicht reagiert oder auf Akteneinsicht verweist, wird das Insolvenzgericht das sicherlich zur Kenntnis nehmen.

Gruß,
Oskar