Lohnpfändung und Freibetrag auf LSt

Hallo, liebe Experten,

muss bei einer Lohn-/ Gehaltspfändung ein Freibetrag, den der Arbeitnehmer auf seiner Lohnsteuerkarte eintragen läßt, berücksichtigt werden? Also: reduziert sich das Netto (und damit der pfändbare Betrag) durch den Freibetrag?

Danke schon mal.

Gruß, eoc

Hallo,

im Gegenteil, durch einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte erhöht sich das Netto und damit der pfändbare Betrag.

Gruß
Lawrence

danke

Gruß eoc