Hallo, liebe Experten,
muss bei einer Lohn-/ Gehaltspfändung ein Freibetrag, den der Arbeitnehmer auf seiner Lohnsteuerkarte eintragen läßt, berücksichtigt werden? Also: reduziert sich das Netto (und damit der pfändbare Betrag) durch den Freibetrag?
Danke schon mal.
Gruß, eoc