hallöchen alle zusammen,
ich habe beim kindsvater wegen monatlich laufendem unterhalt von 272,-€ und offenen forderungen von über 2000,-€ eine lohnpfändung durch das JA beim arbeitgeber veranlassen lassen. er verdient 1300,-€ netto und sein selbstbehalt wurde vom gericht auf 840,-€ festgesetzt,also wären ca. 460,-€ pfändbar…is ja alles schön und gut aber er hat jeden monat mit dem geschäftshandy,wo er private gespräche führt,eine ziemlich hohe rechnung die der arbeitgeber vom nettolohn abzieht,so das ich gerade mal um die 50,-€ unterhalt für mein kind bekomme…meine frage is eigentlich is es rechtens das der arbeitgeber das vom nettolohn abzieht oder müßte das vom eigenbehalt abgezogen werden?? da er es ja mit absicht verschuldet…
danke im voraus!!
Wenn es ein Geschäftshandy ist, muss es auch sein Arbeitgeber zahlen und nicht er von seinem netto-Lohn. Es gibt aber viele Tricks, wo man das eben doch hinbekommt.
Ich gehe davon aus, dass sein Chef hinter ihm steht…
Was ich allerdings aus Erfahrung sagen kann, ist dass man mit Druck zu keinen vernünftigen Ergebnissen kommen kann.
Vielleicht würde es was bringen wenn du mit ihm ganz ohne Emotionen redest und ihm erklärst, dass die 50€ definitiv für eine Erziehung nicht reichen. Immerhin ist es auch sein Kind! Ich glaube schon, dass er dann anders reagieren würde.
Von mir auf jeden Fall viel Erfolg!
tut mir leid, aber bei Lohnpfändung kenn ich mich nicht aus.
alles Gute
hallo,
sorry, da kann ich nicht helfen…evtl. JA fragen…
lisa
der Kindesunterhalt geht immer vor. Der Arbeitgeber macht sich strafbar.
Das Jugendamt wird kaum was machen, es würde ja deren Geld kosten.
Ich habe mir damals die Urkunde geben lassen und bin zu einem Anwalt mit Familienrecht gegangen. Dieser wird in den meissten Fällen über PKH abgerechnet.
liebe Grüsse
Handy sind vom Selbstbehalt abzuziehen.
Hallo,
es ist rechtens, dass der AG Geld einbehält, wenn die Gespräche privat sind-
allerdings entbindet ihn dass nicht von der Unterhaltspflicht.
Heißt, er muss den Unterhalt von 272€ zahlen, egal wieviel übrig bleibt, denn seine laufenden Kosten, dazu gehören Miete, Telefon etc. sind durch den Eigenbehalt abgedeckt.
Der AG müßte somit die Telefonkosten und den Unterhalt einbehalten und vom Nettolohn abziehen.
Frage ist auch, warum das Gericht nur 840€ als angemessen sieht, wo doch die Düsseldorfer Tabelle knapp 1000€ sagt?!
Wie ist es denn zu den Schulden gekommen?
LG
Du kriegst nicht den Rest seiner Kohle (nach Lohn minus Selbstbehalt).
Orientierung ist Düsseldorfer Tabelle, Kindesalter, eigenes Einkommen, wie DU dich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellet/stellen musst…usw.
Wenn er vielleicht einsieht, dass er SEIN Kind mit versorgen sollte, geht ein Licht bei ihm auf. Aggro hilft nicht
er macht das sehr gerissen um nicht zu zahlen,aber ich weiss leider auch nicht ob das rechtens ist.sorry
Hallo,
soweit ich weiß, darf ein Gläubiger (ist hier ja der Arbeitgeber) bei einer Pfändung vorab seine Forderungen einbehalten.
Gruß