Wie ist das, wenn jemand verheiratet ist, zusammen ein Kind hat und einer der Eheleute in der Ehe Schulden gemacht hat.
Sind bei einer Lohnpfändung beide Gehälter zu berücksichtigen?
Oder geht die Lohnpfändung nur von dem Lohn ab, von dem die Schulden sind?
Hallo,
Eheleute wirtschaften normalerweise alleine, lediglich der Zugewinn wird geteilt. Wenn also alles schön getrennt ist (kein gemeinsames Konto, kein gemeinschaftliches Eigentum an…) dann kann einer der beiden Schulden und der andere gleichzeitig Vermögen haben, ohne dass ein Dritter so einfach da was wegpfänden kann.
Gruß, Bernd
Wenn aber beide ein gemeinsames Konto hätten, wäre das anders?
Bei einer Lohnpfändung wird das Geld direkt vom Lohn desjenigen einbehalten, gegen den die Pfändung läuft.
Und das vom Ehepartner bleibt unberührt? Selbst wenn das Einkommen unter der Pfändungsgrenze liegen würde?
Ja, weil - wie gesagt - der Pfändungsbetrag bei demjenigen direkt vom Lohn gepfändet wird, gegen den die Pfändung läuft.
Hallo,
aber eventuell drohen weitere Pfändungsversuche, die sich dann auch auf das Konto erstrecken könnten. Kommt auf den Gläubiger an.
Gruß, Bernd