Hallo!
Ein Mann zahlt seiner Ex-Frau monatlich Kindesunterhalt
für 2 Kinder(15,16).Man hat sich darauf geeinigt dass man
nichts mehr Anwaltlich macht und sie akzeptiert dass der
Mann für jedes Kind den gesetzlichen Unterhalt für 2009 weiter bezahlt.Jetzt ist sie aber in Geldnot und kam auf
die Idee dass ja seit Januar 2010 neue Unterhaltsricht-
linien sind.Jetzt hat sie Ihrem Ex eine SMS geschrieben
dass sie eine Lohnpfändung macht über die Rückstände seit
Januar.Darf sie so was machen und muss sie nicht erst mal
übern Rechtsanwalt dem Mann einen Brief schreiben dass sie das Geld jetzt fordern will?
Hallo,
gibt es einen „Titel“ (Urteil vom Gericht über einen bestimmten zu zahlenden Unterhaltsbetrag?) oder hat der Mann eine „Jugendamtsurkunde“ unterzeichnet?
Wenn es an dem ist, dann könnte die Frau aus solch einem Titel vollstrecken = pfänden lassen.
Wenn das nicht so ist, dann geht der Weg erst über den Rechtsanwalt. Eine Pfändung ist ohne Weiteres nicht möglich.
Die Anpassung an die neue Düsseldorfer Tabelle ist aber nicht gravierend. Vielleicht gelingt es ja noch einmal sich zu einigen. Rechtsanwaltskosten sind ja immer sehr hoch, und de Anwalt ist meist der einzige, der hier profitiert 
Wenn noch Rückfragen, dann gern über meine hp: www.verlandeferber.repage1.de
LG
Hallo,
ja das kann Sie.
Allerdings hätte ich mich damals abgesichert, das das gemeinsame Abkommen schriftlich verfasst wurde. Nur dann besteht der Beweis der Unterhaltszahlung und auch in welcher Höhe.
Viel Glück!