Ist der Lohnpfändungsbetrag steuerlich absetzbar?
Nein.
Kommt darauf an.
Könnte sein, dass es nachträgliche Werbungskosten sind, wenn beispielsweise aufgrund Haftungsbescheiden o.ä. gepfändet wird.
Wenn es aber einfach private Schulden sind, dann nicht.
Hi,
Naja, dann wären es aber doch die Bescheide an sich - unabhängig davon, wie man diese bezahlt, oder?
VG
Guido
Ne, denn es sind ja Werbungskosten, da gilt das Abflussprinzip. Erst bei Abfluss (=Pfändung), nicht wenn ein Bescheid oder sonst ein Stück Papier vorliegt.
Schon klar.
Würde er der Pfändung aber zuvorkommen und das Ganze selbst zahlen, wären das aber doch immer noch Werbungskosten, oder stehe ich auf dem Schlauch?
Gruß
Guido
Ja, genau. So etwas ist im Übrigen nicht so selten, beispielsweise bei GmbH-Geschäftsführern, die verspätet Insolvenz anmelden und dann Haftungsbescheide der Finanzämter für Lohn- und Umsatzsteuern der GmbH aufgebrummt bekommen. Egal, ob diese durch Lohnpfändung oder „freiwillig“ per Überweisung bezahlt werden, beim ehemaligen Geschäftsführer stellen diese (nachträgliche) Werbungskosten zu den Einkünften aus der nichtselbständigen Tätigkeit als Geschäftsführer dar.
Danke!