Lohnprellerei

Hallo,
in Deutschland erfreut sich unter kleineren AG die sog. Lohnprellerei zunehmender Beliebtheit.

Das Unternehmen ist hier (noch) nicht in einer Insolvenz. Der AG bleibt seinen AN’n den Lohn schuldig unter der Begründung von Zahlungsschwierigkeiten, selten ohne Begründung.

Maßnahmen der Abmahnung oder Mahnbescheids usw. führen i.d.R. nicht zum Erfolg für die AN. Die wollen cash sehen.

Gibt es eine Pfandmöglichkeit?
Beispiele:
Der AN kündigt und behält übergebene Arbeitsmittel ein, z.B. Computer, Telefon, PKW usw.
Der AN entnimmt Erzeugnisse aus dem Unternehmen, ggf. mit vorheriger Ankündigung. Diebstahl?

Welche effektiven Maßnahmen kann der AN ergreifen, um kurzfristig an sein Geld zu kommen, ohne sich strafbar/schadenersatzpflichtig zu machen?

Verändert sich die Rechtslage, wenn der AG öffentliche Fördermittel für Löhne erhält und dennoch Lohnprellerei begeht?

MfG

Ugh.

Der AN kündigt und behält übergebene Arbeitsmittel ein, z.B.
Computer, Telefon, PKW usw.
Der AN entnimmt Erzeugnisse aus dem Unternehmen, ggf. mit
vorheriger Ankündigung. Diebstahl?

Mindestens Unterschlagung, würde ich mal behaupten. Außerdem ggf. Nötigung.

Welche effektiven Maßnahmen kann der AN ergreifen, um
kurzfristig an sein Geld zu kommen, ohne sich
strafbar/schadenersatzpflichtig zu machen?

Rechtsanwalt, Linksanwalt, und die Arbeitsagentur verständigen. Möglicherweise gibt es so etwas wie Beihilfe zur Überbrückung oder wwdi.

„Wenn eh schon gekündigt wurde, mit Anzeige wegen Konkursverschleppung drohen“ —> würde ich auch nicht ohne Anwalt tun, weil das sehr schnell auf Nötigung hinausläuft.

Verändert sich die Rechtslage, wenn der AG öffentliche
Fördermittel für Löhne erhält und dennoch Lohnprellerei
begeht?

Für die betroffenen AN eher nicht, für den AG schon, weil evtl. strafrechtliche Relevanz.

Aga,
CBB

Weise mal den säumigen Arbeitgeber dezent darauf hin, dass du von einer Insolvenzverschleppung ausgehen musst und das auch so der Arbeitsagentur mitteilen wirst (eine Ankündigung für die Zukunft)…Insolvenzverschleppung wird strafrechtlich geahndet…wenn dein Arbeitgeber nicht so einen Prozess haben will, wird er dich ganz sicher sofort bezahlen…

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