Hallo,
folgendes Problem:
Mr.X wurde von einer Zeitarbeitsfirma zum 26.01.2013 ordentlich gekündigt. Mr.X bezieht Alg II, welches für die zwei Monate seiner Beschäftigung bei dieser Zeitarbeitsfirma, quasi innerhalb des Bewilligungszeitraumes, ruhte. Das letzte positive Gehalt war nach dem Zuflussprinzip im Monat Januar anrechenbar; Mr.X steht quasi seit Februar wieder Alg II zu.
Im Februar dann hat Mr.X die Endabrechnung für den Monat Januar von der Zeitarbeitsfirma erhalten: Es war zu einer Überzahlung gekommen, und die Zeitarbeitsfirma fordert – zu Recht– den zu viel gezahlten Anteil zurück, was immerhin knapp 300€ ausmacht.
Nun zu meiner Frage:
Da Mr.X ja nun Lohn für den Monat Februar zurückzahlen muss, reicht ja die normale Alg-II-Regelleistung (RL) nicht mehr aus.
→ Kann er die Rückforderung des Arbeitgebers vom Jobcenter zurückverlangen?
Es entsteht ja quasi für den Monat Februar ansonsten eine Unterzahlung, da ihm ja nur noch die KdU* übrigbleibt.
Ich habe Google gequält bis zum Letzten, aber nichts Dementsprechendes gefunden. Vielleicht kann man mir hier helfen? Wäre für jede Antwort dankbar!
*) Kosten der Unterkunft